ANHANG
ABSCHNITT 1
Aufzeichnungen über Dienstleistungen und Tätigkeiten: Liste der Aufzeichnungen, die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen entsprechend der Art ihrer Dienstleistungen und Tätigkeiten führen müssen
Art der Aufzeichnung |
Zusammenfassung des Inhalts |
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Kommunikation mit Kunden |
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Marketingmitteilungen |
Jede Marketingmitteilung, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (außer in mündlicher Form) oder in seinem Namen herausgegeben wird. |
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Informationen für Kunden |
Andere Informationen als Marketingmitteilungen, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen oder in dessen Namen an den Kunden übermittelt werden. Diese Informationen können den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen selbst, seine Dienstleistungen und Tätigkeiten, Kryptowerte sowie die anfallenden Kosten und damit verbundenen Gebühren betreffen. |
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Aufzeichnungen über die Kommunikation mit Kunden |
Aufzeichnungen von Telefongesprächen oder elektronischen Mitteilungen im Zusammenhang mit Geschäften oder dem Empfang, der Übermittlung und der Ausführung von Kundenaufträgen, einschließlich der Fälle, in denen diese Gespräche oder Mitteilungen nicht zum Abschluss eines Geschäfts oder zur Erbringung von Dienstleistungen der Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen oder der Auftragsausführung führen. |
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Rechte und Pflichten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und des Kunden |
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Kundenverträge |
Jedes zwischen dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und dem Kunden vereinbarte Dokument, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt sind. |
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Zustimmung des Kunden |
Jede Kommunikation zwischen dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und dem Kunden oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Kunde der Erbringung von Dienstleistungen und den Bedingungen, zu denen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen diese Dienstleistungen für den Kunden erbringen wird, zugestimmt hat. |
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Marktmissbrauch |
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Marktmissbrauch |
Aufzeichnungen über Fälle, in denen Umstände darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird. Diese Aufzeichnungen enthalten die Identifizierung der beteiligten Personen oder Computeralgorithmen. Bei Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten arrangieren oder ausführen, müssen die Aufzeichnungen die Informationen enthalten, die die durchgeführte Analyse in Bezug auf Aufträge, Geschäfte und Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie dokumentieren, die einen Marktmissbrauch gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards gemäß Artikel 92 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 darstellen könnten. |
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Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden |
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Kryptowerte von Kunden und Mittel für den Zugang zu Kryptowerten, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gehalten werden |
Die Aufzeichnungen, die es dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ermöglichen, die Eigentumsrechte der Kunden zu schützen, und die verhindern, dass die Kryptowerte von Kunden für eigene Rechnung verwendet werden, wie in Artikel 70 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgeschrieben. |
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Von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gehaltene Geldbeträge der Kunden |
Die Aufzeichnungen, die es dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ermöglichen, die Eigentumsrechte der Kunden zu schützen, und die verhindern, dass die Geldbeträge von Kunden für eigene Rechnung verwendet werden, wie in Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgeschrieben. Alle Dokumente, Aufzeichnungen oder Nachweise, aus denen hervorgeht, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Pflichten gemäß Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 nachkommt. |
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Bearbeitung von Beschwerden |
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Beschwerden |
Die gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2025/294 der Kommission (1) geführten Aufzeichnungen. |
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Interessenkonflikte und persönliches Geschäft |
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Interessenkonflikte |
Die Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 erlassen wurden. |
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Persönliches Geschäft |
Die Aufzeichnungen über ein persönliches Geschäft gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114, in denen Datum und Uhrzeit des Geschäfts, die Bedingungen, sein Volumen, die Gegenpartei und etwaige Zulassungen oder Verbote im Zusammenhang mit diesem Geschäft gemäß der genannten Delegierten Verordnung angegeben sind. |
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Auslagerung |
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Auslagerungsvereinbarungen |
Aufzeichnungen über die in Artikel 73 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten schriftlichen Vereinbarungen. |
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Ausgelagerte Dienstleistungen und Tätigkeiten |
Aufzeichnungen über alle Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die gemeinsam an einen Dritten ausgelagert werden, einschließlich:
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Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden |
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Register der Positionen |
Aufzeichnungen über die in Artikel 75 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Register der Positionen |
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Aufstellung der Positionen |
Aufzeichnungen über die in Artikel 75 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Aufstellung der Positionen. |
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Kommunikation mit Kunden |
Aufzeichnungen über jegliche Kommunikation mit dem Kunden gemäß Artikel 75 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114, einschließlich der vom Kunden erhaltenen oder ausstehenden Antwort. |
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Inanspruchnahme anderer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Wenn Kryptowerte oder Mittel für den Zugang zu Kryptowerten von Kunden gemäß Artikel 75 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2023/1114 verwahrt oder kontrolliert werden:
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Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte |
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Betriebsvorschriften |
Eine Kopie der Betriebsvorschriften gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114, einschließlich der festgestellten Mängel und der zu ihrer Behebung ergriffenen Maßnahmen. |
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Beurteilung der Eignung des Kryptowerts |
Aufzeichnungen über die in Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Bewertung und deren Ergebnis. |
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Integrierte Anonymisierungsfunktion |
Aufzeichnungen über Fälle, in denen Kryptowerte eine integrierte Anonymisierungsfunktion aufweisen. |
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Zustimmung des Kunden zur Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge |
Aufzeichnungen über die in Artikel 76 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Zustimmung der Kunden, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auf der von ihm betriebenen Plattform für Kryptowerte auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge zurückgreifen darf. |
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Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte |
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Preis und Obergrenzen |
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Platzierung von Kryptowerten |
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Informationen für Kunden oder potenzielle Kunden |
Aufzeichnungen der Mitteilungen gemäß Artikel 79 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 und der Zustimmung der Anbieter oder Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen, oder eines in ihrem Namen handelnden Dritten. |
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Platzierungstätigkeiten |
Aufzeichnungen über jede Platzierungstätigkeit des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die gemäß der Anforderung geführt werden, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über ein zentralisiertes Verfahren zur Identifizierung all seiner Platzierungstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 verfügen muss. |
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Beratung und Portfolioverwaltung |
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Informationen für Kunden |
Aufzeichnungen über Mitteilungen gemäß Artikel 81 Absätze 2, 4 und 9 der Verordnung (EU) 2023/1114. |
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Beurteilung der Eignung |
Aufzeichnungen über alle Informationen, die bei jedem Kunden erhoben und zur Durchführung der Eignungsbeurteilung gemäß Artikel 81 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 beurteilt wurden, sowie alle internen Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Eignungsbeurteilung. Aufzeichnungen von Kunden, die die nach Artikel 81 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114 erforderlichen Informationen nicht vorgelegt haben. |
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Anlageberatung |
Aufzeichnungen über Zeitpunkt und Datum der Beratung zu Kryptowerten, Aufzeichnungen über die empfohlenen Kryptowerte und der dem Kunden gemäß Artikel 81 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgelegte Eignungsbericht. |
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Regelmäßige Erklärung zu den Dienstleistungen der Portfolioverwaltung |
Aufzeichnungen über alle regelmäßigen Erklärungen, die dem Kunden gemäß Artikel 81 Absatz 14 der Verordnung (EU) 2023/1114 übermittelt werden. |
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Anreize |
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Transferdienstleistungen |
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Vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen des Originators aufzubewahrende Aufzeichnungen |
Aufzeichnungen über:
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Vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen des Begünstigten aufzubewahrende Aufzeichnungen |
Aufzeichnungen über:
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Von zwischengeschalteten Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzubewahrende Aufzeichnungen |
Aufzeichnungen über:
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ABSCHNITT 2
Aufzeichnung von Aufträgen
Tabelle 1
Legende für Tabelle 2 dieses Abschnitts und für Tabelle 3 des Abschnitts 3
Zeichen |
Datentyp |
Definition |
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{ALPHANUM-n} |
Bis zu n alphanumerische Zeichen |
Freitextfeld |
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{CFI_CODE} |
6 Zeichen |
ISO 10962 (CFI-Code) |
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{COUNTRYCODE_2} |
2 alphanumerische Zeichen |
Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 |
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{CURRENCYCODE_3} |
3 alphanumerische Zeichen |
Währungscode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 |
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{DATE_TIME_FORMAT} |
Datums- und Zeitformat nach ISO 8601 |
Datum und Uhrzeit in folgendem Format: YYYY-MM-DDThh:mm:ss.ddddddZ.
Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit zu erfassen. |
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{DATEFORMAT} |
Datumsformat nach ISO 8601 |
Das Datum ist in folgendem Format anzugeben: JJJJ-MM-TT |
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{DECIMAL-n/m} |
Dezimalzahl mit bis zu n Stellen insgesamt, wovon bis zu m Stellen Nachkommastellen sein können |
Numerisches Feld für positive und negative Werte
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{DTI} |
9 alphanumerische Zeichen |
Digital Token-Identifikator gemäß ISO-Norm 24165 |
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{DTI_SHORT_NAME} |
n alphanumerische Zeichen |
DTI-Kurzbezeichnung gemäß den Datenelementen nach ISO 24165-2 für die Registrierung des DTI |
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{INTEGER-n} |
Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt |
Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte |
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{ISIN} |
12 alphanumerische Zeichen |
ISIN-Code gemäß ISO 6166 |
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{LEI} |
20 alphanumerische Zeichen |
LEI-Code gemäß ISO 17442 |
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{MIC} |
4 alphanumerische Zeichen |
MIC-Code gemäß ISO 10383 |
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{NATIONAL_ID} |
35 alphanumerische Zeichen |
Die Kennung leitet sich nach Artikel 9 und Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590 ab. |
Tabelle 2
Zu den Aufträgen zu speichernde Angaben
Feld-Nr. |
Feldname |
Feldbeschreibung |
Der zuständigen Behörde zu den Auftragsdaten bereitzustellende Angaben |
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Abschnitt A — Identifizierung der einschlägigen Parteien |
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1 |
Kundenidentifikationscode |
Code zur Identifikation des Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der den Auftrag eingereicht hat. Ist der Kunde eine juristische Person, sind der LEI-Code des Kunden oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden. Ist der Kunde keine juristische Person, ist die {NATIONAL_ID} zu verwenden. Steht die Zuweisung des Auftrags noch aus, ist das Kennzeichen „PNAL“ anzugeben. In diesem Feld ist „NOAP“ anzugeben, wenn der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ein direktes Interesse am Kauf oder Verkauf hat. |
{LEI} {NATIONAL_ID} {ALPHANUM-20} {PNAL} „NOAP“ |
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2 |
Anlageentscheidung beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die bzw. der für die Anlageentscheidung verantwortlich ist. Ist beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eine natürliche Person für die Anlageentscheidung verantwortlich, ist die für die Anlageentscheidung verantwortliche oder vorrangig verantwortliche Person mit ihrer {NATIONAL_ID} anzugeben. Ist für die Anlageentscheidung ein Algorithmus verantwortlich, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, wird das Feld mit einem gemäß Artikel 8 zugewiesenen Code ausgefüllt. Das Feld ist leer zu lassen, wenn die Anlageentscheidung nicht von einer Person oder einem Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen getroffen wurde. |
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen {ALPHANUM-50} — Algorithmen |
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3 |
Ausführung innerhalb der Firma |
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die bzw. der die Bedingungen für die Ausführung der aus dem Auftrag resultierenden Geschäfts bestimmt. Werden die Bedingungen für die Ausführung des Geschäfts von einer natürlichen Person bestimmt, ist die Person mit ihrer {NATIONAL_ID} anzugeben. Ist für die Ausführung des Geschäfts ein Algorithmus verantwortlich, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, so ist in diesem Feld ein Code anzugeben, den der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 10 zuweist. Sind mehr als eine Person oder sowohl Personen als auch Algorithmen an der Ausführung des Geschäfts beteiligt, so bestimmt der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen den vorrangig verantwortlichen Händler bzw. den vorrangig verantwortlichen Algorithmus und trägt in dieses Feld den Identifikationscode dieser Person bzw. dieses Algorithmus ein. |
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen {ALPHANUM-50} — Algorithmen |
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Abschnitt B — Handelsbezogene Funktion und Liquiditätszufuhr |
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4 |
Handelsbezogene Funktion |
Zeigt an, ob der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der die Transaktion durchführt, beim Handel auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge zurückgreift oder Kryptowerte gegen einen Geldbetrag tauscht. Resultiert der Auftragseingang nicht daraus, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sich deckende Kundenaufträge zusammenführt oder Kryptowerte gegen einen Geldbetrag oder andere Kryptowerte tauscht, zeigt dieses Feld an, dass die Transaktion im Rahmen anderer Funktionen ausgeführt wurde. |
„DEAL“ — Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte „MTCH“ — Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge „AOTC“ — Andere Funktion |
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Abschnitt C — Datum und Uhrzeit |
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5 |
Datum und Uhrzeit |
Datum und Uhrzeit für jedes in den Abschnitten [G] und [J] aufgeführte Ereignis. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
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Abschnitt D — Gültigkeitsdauer und Auftragsbeschränkungen |
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6 |
Gültigkeitsdauer |
Good-For-Day: Der Auftrag erlischt am Ende des Handelstags, an dem er in das Auftragsbuch eingegeben wurde. Good-Till-Cancelled: Der Auftrag ist so lange im Auftragsbuch aktiv und ausführbar, bis er storniert wird. Good-Till-Time: Der Auftrag erlischt spätestens zu einer festgesetzten Uhrzeit am aktuellen Geschäftstag. Good-Till-Date: Der Auftrag erlischt nach Ablauf eines bestimmten Datums. Good-Till-Specified Date and Time: Der Auftrag erlischt an einem bestimmten Datum zu einer bestimmten Uhrzeit. Good After Time: Der Auftrag ist erst nach Ablauf einer festgesetzten Uhrzeit am aktuellen Geschäftstag aktiv. Good After Date: Der Auftrag ist erst ab einem festgesetzten Datum aktiv. Good After Specified Date and Time: Der Auftrag ist erst ab einer festgesetzten Uhrzeit am festgesetzten Datum aktiv. Immediate-Or-Cancel: ein Auftrag, der bei seiner Eingabe ins Auftragsbuch sofort (über die ausführbare Menge) ausgeführt wird und der mit der Restmenge (sofern vorhanden), die nicht ausgeführt werden konnte, nicht im Auftragsbuch verbleibt. Fill-Or-Kill: ein Auftrag, der bei seiner Eingabe ins Auftragsbuch sofort ausgeführt wird, sofern er vollständig ausgeführt werden kann. Falls der Auftrag nur teilweise ausgeführt werden kann, wird er automatisch zurückgewiesen und kann somit nicht ausgeführt werden. Sonstige: alle weiteren Angaben, die speziell für bestimmte Geschäftsmodelle, Handelsplattformen oder Handelssysteme gelten. |
„DAVY“ — Good-For-Day „GTCV“ — Good-Till-Cancelled „GTTV“ — Good-Till-Time „GTDV“ — Good-Till-Date „GTSV“ — Good-Till-Specified Date and Time „GATV“ — Good After Time „GADV“ — Good After Date „GASV“ — Good After Specified Date and Time „IOCV“ — Immediate-Or-Cancel „FOKV“ — Fill-Or-Kill oder {ALPHANUM-4}-Zeichen, das in der eigenen Klassifikation des Handelsplatzes noch nicht verwendet wird |
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7 |
Auftragsbeschränkung |
Good For Closing Price Crossing Session: wenn sich ein Auftrag für den Schlusskurs einer Crossing Session qualifiziert. Valid For Auction: Der Auftrag ist nur während Auktionsphasen aktiv und kann nur in diesen Phasen ausgeführt werden (diese können von dem Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der den Auftrag eingereicht hat, festgelegt werden, wie Eröffnungs- und/Schlussauktionen und/oder Auktionen innerhalb eines Tages). Valid For Continuous Trading only: Der Auftrag ist nur während des fortlaufenden Handels aktiv. Sonstige: alle weiteren Angaben, die speziell für bestimmte Geschäftsmodelle, Handelsplattformen oder Handelssysteme gelten. |
„SESR“ — Good For Closing Price Crossing Session „VFAR“ — Valid For Auction „VFCR“ — Valid For Continuous Trading only {ALPHANUM-4}-Zeichen, das in der eigenen Klassifikation des Handelsplatzes noch nicht verwendet wird Treffen mehrere Möglichkeiten zu, sind die entsprechenden Zeichen hier durch Kommata getrennt anzugeben. |
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8 |
Datum und Uhrzeit der Gültigkeitsdauer |
Dieses Feld bezieht sich auf den Zeitstempel, der den Zeitpunkt wiedergibt, zu dem der Auftrag aktiv wird oder definitiv aus dem Auftragsbuch gelöscht wird: Good for day: Eingangsdatum mit einem Zeitstempel unmittelbar vor Mitternacht; Good till time: Eingangsdatum und im Auftrag angegebene Uhrzeit; Good till date: angegebenes Ablaufdatum mit einem Zeitstempel unmittelbar vor Mitternacht; Good till specified date and time: für den Ablauf der Gültigkeit angegebenes Datum und angegebene Uhrzeit; Good after time: Eingangsdatum und angegebene Uhrzeit, zu der der Auftrag aktiv wird; Good after date: angegebenes Datum mit einem Zeitstempel unmittelbar nach Mitternacht; Good after specified date and time: angegebenes Datum und angegebene Uhrzeit, zu der der Auftrag aktiv wird; Good-Till-Cancelled: letztes Datum und letzte Uhrzeit, zu dem der Auftrag infolge des Handelsbetriebs automatisch gelöscht wird; Sonstige: Zeitstempel für jeden weiteren Gültigkeitstyp. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
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Abschnitt E — Identifikation des Auftrags |
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9 |
Segment MIC |
Kennung der Handelsplattform für Kryptowerte, wo der Auftrag eingereicht wurde. Verwendet die Handelsplattform für Kryptowerte Segment MICs, so ist der Segment MIC zu verwenden. Verwendet die Handelsplattform für Kryptowerte keine Segment MICs, so ist der Operating MIC zu verwenden. Dieses Feld ist nur für Aufträge auszufüllen, die auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführt werden sollen. |
{MIC} |
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10 |
Kryptowert-Identifikationscode |
Eindeutige Kennung des Kryptowerts |
{DTI} {ALPHANUM-20} |
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11 |
Klassifizierung von Kryptowerten |
Zur Klassifizierung des Kryptowerts verwendete Taxonomie oder Es ist ein vollständiger und richtiger CFI-Code anzugeben, sofern verfügbar. |
ART EMT OT {CFI_CODE} |
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12 |
Auftragsidentifikationscode |
Ein alphanumerischer Code, der einem einzelnen Auftrag vom Betreiber der Handelsplattform für Kryptowerte zugewiesen wird. |
{ALPHANUM-50} |
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Abschnitt F — Ereignisse mit Auswirkungen auf den Auftrag |
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13 |
Neuer Auftrag, Stornierung des Auftrags |
Neuer Auftrag: Übermittlung eines neuen Auftrags an den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der die Handelsplattform für Kryptowerte betreibt. Storniert auf Initiative des Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen: wenn der Kunde auf eigene Initiative beschließt, den von ihm zuvor eingegebenen Auftrag zu stornieren. |
„NEWO“ — neuer Auftrag „CAME“ — Storniert auf Initiative des Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen |
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Abschnitt G — Art des Auftrags |
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14 |
Auftragsart |
Gibt die Art des Auftrags an, der der Handelsplattform für Kryptowerte gemäß deren Spezifikationen übermittelt wird. |
{ALPHANUM-50} |
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15 |
Klassifizierung der Auftragsart |
Klassifizierung des Auftrags nach zwei allgemeinen Auftragsarten. LIMIT-Order: wenn der Auftrag ausführbar ist; STOP-Order: wenn der Auftrag nur bei Eintreten eines vorab festgelegten Preisereignisses ausführbar wird. |
„LMTO“ für Limit-Order oder „STOP“ für Stop-Order. |
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Abschnitt H — Preise |
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16 |
Limitpreis |
Höchstpreis, zu dem ein Kaufauftrag ausgeführt werden kann, oder Mindestpreis, zu dem ein Verkaufsauftrag ausgeführt werden kann. Spread-Preis bei einer Strategieorder; dieser kann negativ oder positiv sein. Für Aufträge ohne Limitpreis oder Aufträge, für die kein Preis festgesetzt ist, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben. Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Wird der Kryptowert auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an. Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowerts ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowerts ausgedrückten Preises erfasst. |
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird. {DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird. „NOAP“ |
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17 |
Weiterer Limitpreis |
Jeder andere Limitpreis, der für den Auftrag gelten kann. In diesem Feld ist „NOAP“ zu übernehmen, wenn es keinen Limitpreis gibt. Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Wird der Kryptowert auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an. Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowerts ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowerts ausgedrückten Preises erfasst. |
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird. {DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird. „NOAP“ |
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18 |
Stop-Preis |
Der Preis, der erreicht werden muss, damit der Auftrag aktiv wird. Für Stop-Order, die durch Ereignisse ausgelöst werden, die vom Preis des Kryptowerts unabhängig sind, ist in diesem Feld ein Stop-Preis gleich null einzugeben. Falls nicht relevant, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben. Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Wird der Kryptowert auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an. Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowerts ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowerts ausgedrückten Preises erfasst. |
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird. {DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird. „NOAP“ |
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19 |
Pegged-Limitpreis |
Höchstpreis, zu dem eine Pegged-Order als Kaufauftrag ausgeführt werden kann, oder Mindestpreis, zu dem eine Pegged-Order als Verkaufsauftrag ausgeführt werden kann. Falls nicht relevant, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben. Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Wird der Kryptowert auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an. Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowerts ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowerts ausgedrückten Preises erfasst. |
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird. {DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird. „NOAP“ |
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20 |
Transaktionspreis |
Handelspreis des Geschäfts, ggf. ohne Provision, sonstige Gebühren und aufgelaufene Zinsen. Wird der Preis als monetärer Wert aufgezeichnet, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Wenn kein Preis anwendbar ist, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben. Wird der Kryptowert auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an. |
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird. „NOAP“ |
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21 |
Währung des Preises |
Währung, in der der Handelspreis des Kryptowerts, auf den sich der Auftrag bezieht, ausgedrückt wird (falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird). Wird der Kryptowert in E-Geld/E-Geld-Token gehandelt, ist der in Artikel 15 spezifizierte Digital Token Identifier oder die alternative Kennung zu verwenden. Wird der Preis des Kryptowerts in monetärer Form anhand eines Währungspaars ausgedrückt, ist das Währungspaar anzugeben, in dem der Preis des Kryptowerts, auf den sich der Auftrag bezieht, ausgedrückt wird. Der erste Währungscode entspricht der Basiswährung und der zweite der Quotierungswährung. Die Quotierungswährung bestimmt den Preis einer Einheit der Basiswährung. Um die Fiatwährung bzw. den Kryptowert im Währungspaar darzustellen, werden der ISO-Währungscode und die DTI-Kurzbezeichnung verwendet, die gemäß den Datenelementen nach ISO 24165-2 für die Registrierung des DTI oder der alternativen Kennung registriert wurden. |
{CURRENCYCODE_3} {DTI} {ALPHANUM-20} Für Fiatwährungen in einem Währungspaar sollte der Code {CURRENCYCODE_3} verwendet werden. Für Kryptowerte in einem Währungspaar sollte der Code {DTI_SHORT_NAME} verwendet werden. „NOAP“ |
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22 |
Preisnotierung |
Gibt an, ob der Preis als monetärer Wert, in Prozent, als Rendite oder in Basispunkten ausgedrückt wird. |
„MONE“ — monetärer Wert „PERC“ — Prozentsatz „YIEL“ — Rendite „BAPO“ — Basispunkte |
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Abschnitt I — Auftragsanweisungen |
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23 |
Kauf/Verkauf-Indikator |
Angabe, ob es sich bei dem Auftrag um einen Kauf oder einen Verkauf handelt. |
„BUYI“ — Kauf „SELL“ — Verkauf |
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24 |
Auftragsstatus |
Zur Identifizierung aktiver/inaktiver/ausgesetzter Aufträge: Aktiv — nicht Offerten zugewiesene Aufträge, die ausführbar sind. Inaktiv — nicht Offerten zugewiesene Aufträge, die nicht ausführbar sind. |
„ACTI“ — aktiv oder „INAC“ — inaktiv |
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25 |
Mengennotierung |
Gibt an, ob die angegebene Menge als Anzahl von Einheiten, als Nominalwert oder als monetärer Wert oder in Kryptowerteeinheiten ausgedrückt wird. |
„UNIT“ — Anzahl der Einheiten „NOML“ — Nominalwert „MONE“ — monetärer Wert „CRYP“ — Kryptowert |
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26 |
Währung der Menge |
Währung, in der die Menge ausgedrückt wird. Die Währung bezieht sich auf die Einheiten des Kryptowerts, auch wenn die Transaktion auf Teilkomponenten dieses Kryptowerts lautet. Nur anzugeben, wenn die Menge als nominaler monetärer Wert oder in Kryptowerteeinheiten ausgedrückt wird. |
{CURRENCYCODE_3} {DTI} {ALPHANUM-20} |
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27 |
Anfangsmenge |
Anzahl der Kryptowerteeinheiten, die Gegenstand des Auftrags sind. Bezieht sich der Auftrag nur auf einen Kryptowertanteil, ist die Menge in der Dezimalnotation der Einheit anzugeben. Nominalwert oder monetärer Wert des Kryptowerts. |
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird {DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird |
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28 |
Verbleibende Menge |
Die Gesamtmenge, die nach einer teilweisen Ausführung oder bei einem anderen Ereignis, das sich auf den Auftrag auswirkt, im Auftragsbuch verbleibt. Bei einer teilweisen Ausführung des Auftrags ist dies die nach dieser teilweisen Ausführung insgesamt verbleibende Menge. Bei der Eingabe eines Auftrags entspricht dieser Wert der Anfangsmenge. |
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird. |
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29 |
Gehandelte Menge |
Wenn es sich um eine teilweise oder vollständige Ausführung handelt, ist in diesem Feld die ausgeführte Menge anzugeben. |
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird. |
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30 |
Akzeptierte Mindestmenge (Minimum Acceptable Quantity — MAQ) |
Die akzeptierte kleinste Menge für einen auszuführenden Auftrag, die sich aus mehreren teilweisen Ausführungen zusammensetzen kann und normalerweise nur für nicht persistente Auftragsarten gilt. Falls nicht relevant, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben. |
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird. „NOAP“ |
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31 |
Mindestausführungsvolumen (MES) |
Die Mindestausführungsgröße einer einzelnen potenziellen Ausführung. Falls nicht relevant, Feld bitte leer lassen. |
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird. {DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird. |
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32 |
MES nur erste Ausführung |
Gibt an, ob die MES nur für die erste Ausführung relevant ist. Wenn kein Eintrag in Feld 29 erfolgt, kann auch dieses Feld leer bleiben. |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
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33 |
Kennzeichen für nur passiv |
Zeigt an, ob der Auftrag mit einem Merkmal/Kennzeichen an die Handelsplattform für Kryptowerte übermittelt wird, das festlegt, dass der Auftrag nicht sofort gegen sichtbare Gegenaufträge ausgeführt werden soll. |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
||
34 |
Kennzeichen für passiv oder aggressiv |
Gibt bei der teilweisen oder vollständigen Auftragsausführung an, ob der Auftrag bereits im Auftragsbuch vorhanden war und der Liquiditätszufuhr dient (passiv) oder ob der Auftrag den Handel auslöste und somit Liquidität abschöpfte (aggressiv). Falls nicht relevant, Feld bitte leer lassen. |
„PASV“ — passiv oder „AGRE“ — aggressiv. |
||
35 |
Self Match Prevention (SMP) |
Gibt an, ob der Auftrag mit Kriterien zur Verhinderung der Selbstausführung eingegeben wurde, damit er nicht gegen einen Auftrag auf der Gegenseite des Buchs ausführbar ist, der vom selben Mitglied oder Teilnehmer eingegeben wurde. |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
||
36 |
Transaktionsidentifikationscode der Handelsplattform für Kryptowerte |
Bei auf Handelsplattformen für Kryptowerte ausgeführten Aufträgen ist dies der alphanumerische Code, der dem Geschäft von der Handelsplattform für Kryptowerte gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/416 der Kommission (2) zugewiesen wurde. Der von der Handelsplattform für Kryptowerte vergebene Code muss für jeden Segment MIC nach ISO 10383 und jeden Handelstag eindeutig, konsistent und persistent sein. Die Komponenten des Transaktionsidentifikationscodes dürfen die Identität der Gegenparteien der Transaktion, für die der Code geführt wird, nicht offenbaren.
|
{ALPHANUM-52} |
||
Abschnitt J — Indikativer Auktionspreis und indikatives Auktionsvolumen |
|||||
37 |
Indikativer Auktionspreis |
Preis, zu dem die jeweilige Auktion in Bezug auf den Kryptowert, für den ein oder mehrere Aufträge platziert wurden, auszugleichen ist. |
{DECIMAL-18/5}, falls der Preis als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird. Wird der Preis als monetärer Wert ausgedrückt, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. {DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird. |
||
38 |
Indikatives Auktionsvolumen |
Das Volumen (Anzahl der Einheiten des Kryptowerts), das zum indikativen Auktionspreis in Feld 50 ausgeführt werden kann, falls die Auktion zu genau diesem Zeitpunkt enden würde. |
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird {DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird |
||
Abschnitt K — Auftragsübermittlung |
|||||
39 |
Übermittelnder Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Im Falle der Übermittlung eines Auftrags gemäß Artikel 11 ist hier der LEI-Code des übermittelnden Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen anzugeben. |
{LEI} |
||
40 |
Indikator für die Übermittlung eines Auftrags |
„true“ (zutreffend) gibt die übermittelnde Firma in der Meldung der übermittelnden Firma an, wenn die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 nicht erfüllt sind „false“ (nicht zutreffend) — unter allen anderen Umständen |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
||
Abschnitt L — Wohnsitzland des Kunden |
|||||
41 |
Angabe des Wohnsitzlands |
Dieses Feld ist auszufüllen, wenn ein Kunde im Sinne von Artikel 9 Absatz 5 in einem anderen Land als dem seiner Staatsangehörigkeit ansässig ist. |
{COUNTRYCODE_2} „NOAP“ |
ABSCHNITT 3
Aufzeichnungen über Geschäfte
Zur Legende siehe Abschnitt 2 Tabelle 1.
Tabelle 3
Zu den Geschäften zu speichernde Angaben
Feld-Nr. |
Feld |
Erforderliche Aufzeichnungen |
Der zuständigen Behörde zu den Geschäftsdaten bereitzustellende Angaben |
1 |
Transaktionsstatus |
Angabe, ob es sich um ein neues Geschäft oder eine Stornierung handelt. |
„NEWT“ — Neu „CANC“ — Stornierung |
2 |
Referenznummer des Geschäfts |
Eindeutige Kennnummer der ausführenden Wertpapierfirma für jeden Datensatz |
{ALPHANUM-52} |
3 |
Transaktionsidentifikationscode der Handelsplattform für Kryptowerte |
Von der Handelsplattform generierte und an Käufer und Verkäufer gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/416 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 weitergeleitete Nummer. Gegebenenfalls der Transaktionshash oder eine andere alphanumerische Zeichenfolge, die automatisch in der DLT generiert wird und eine eindeutige Identifizierung eines bestimmten Geschäfts ermöglicht. |
{ALPHANUM-52} |
4 |
Identifikationscode des ausführenden Unternehmens |
Code zur Identifikation des Unternehmens, das die Transaktion ausführt. |
{LEI} {ALPHANUM-20} |
5 |
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen. |
Angabe, ob es sich bei dem in Feld 4 genannten Unternehmen um einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen handelt, für den die Verordnung (EU) 2023/1114 gilt. |
„true“ (zutreffend) — ja „false“ (nicht zutreffend) — nein |
6 |
Identifikationscode des Käufers |
Code zur Identifikation des Erwerbers des Kryptowerts. Ist der Käufer eine juristische Person, sind der LEI-Code des Erwerbers oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden. Wenn es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person handelt, die Kennung gemäß Artikel 9. Wenn der Auftrag zur Ausführung im Namen von Kunden an eine Firma übermittelt wurde, die Kryptowerte-Dienstleistungen außerhalb der Union erbringt, werden der MIC-Code der Plattform oder die LEI oder gleichwertige Kennungen der Firma gemäß Artikel 14 verwendet. Führt der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen das Geschäft auf einer Handelsplattform in einem Drittland aus, so ist die LEI des Käufers, die in Artikel 14 Absatz 3 genannte alternative Kennung oder die nationale ID zu erfassen. „INTC“ ist als Bezeichnung für ein Kundensammelkonto beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu verwenden, um eine Übertragung auf dieses oder von diesem Konto mit einer zugehörigen Zuteilung zu dem/den einzelnen Kunden von diesem bzw. auf dieses Konto zu melden. |
{LEI} {ALPHANUM-20} {MIC} {NATIONAL_ID} „INTC“ |
7 |
Land der Zweigniederlassung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen für den Käufer |
Ist der Käufer ein Kunde, ist in diesem Feld das Land der Zweigniederlassung anzugeben, die den Auftrag von dem Kunden erhalten hat oder eine Anlageentscheidung für einen Kunden im Einklang mit einem durch den Kunden erteilten Vermögensverwaltungsmandat getroffen hat, wie in Artikel 16 gefordert. Wurde diese Tätigkeit nicht von einer Zweigniederlassung ausgeübt, sollte in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaats des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder der Ländercode des Mitgliedstaats eingetragen werden, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat. |
{COUNTRYCODE_2} |
8 |
Käufer — Vorname(n) |
Vollständige(r) Vorname(n) des Käufers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
9 |
Käufer — Nachname(n) |
Vollständige(r) Nachname(n) des Käufers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
10 |
Käufer — Geburtsdatum |
Geburtsdatum des Käufers. |
{DATEFORMAT} |
11 |
Code des Kaufentscheidungsträgers |
Code zur Identifikation der Person, die die Entscheidung zum Erwerb des Kryptowerts trifft. Wird die Entscheidung von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen getroffen, ist in diesem Feld die Identität des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und nicht diejenige der Einzelperson anzugeben, die die Anlageentscheidung getroffen hat. Ist der Entscheidungsträger eine juristische Person, sind der LEI-Code oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden. Wenn der Entscheidungsträger keine juristische Person ist, ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden. |
{LEI} {ALPHANUM-20} {NATIONAL_ID} |
12 |
Kaufentscheidungsträger — Vorname(n) |
Vollständige(r) Vorname(n) des Kaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
13 |
Kaufentscheidungsträger — Nachname(n) |
Vollständige(r) Nachname(n) des Kaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
14 |
Kaufentscheidungsträger — Geburtsdatum |
Geburtsdatum des Kaufentscheidungsträgers. |
{DATEFORMAT} |
15 |
Identifikationscode des Verkäufers |
Code zur Identifikation des Veräußerers des Kryptowerts. Ist der Verkäufer eine juristische Person, sind der LEI-Code des Veräußerers oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden. Wenn der Verkäufer keine juristische Person ist, ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden. Wurde der Auftrag im Namen des Kunden zur Ausführung an einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen übermittelt, der außerhalb der Union Dienstleistungen erbringt, so wird der MIC-Code der Plattform oder die LEI dieses Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verwendet. Führt der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen das Geschäft auf einer Handelsplattform in einem Drittland aus, so ist die LEI, die in Artikel 14 Absatz 3 genannte alternative Kennung oder die nationale ID des Verkäufers anzugeben. „INTC“ ist als Bezeichnung für ein Kundensammelkonto bei dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu verwenden, um eine Übertragung auf dieses oder von diesem Konto mit einer zugehörigen Zuteilung zu dem/den einzelnen Kunden von diesem bzw. auf dieses Konto zu melden. |
{LEI} {ALPHANUM-20} {MIC} {NATIONAL_ID} „INTC“ |
16 |
Land der Zweigniederlassung für den Verkäufer |
Ist der Verkäufer ein Kunde, ist in diesem Feld das Land der Zweigniederlassung anzugeben, die den Auftrag von dem Kunden erhalten hat oder eine Anlageentscheidung für einen Kunden im Einklang mit einem durch den Kunden erteilten Vermögensverwaltungsmandat getroffen hat, wie in Artikel 16 gefordert. Wurde diese Tätigkeit nicht durch eine Zweigniederlassung durchgeführt, ist in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaats des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder (im Falle von Drittlandfirmen) der Ländercode des Landes, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seine Hauptverwaltung oder seinen Sitz hat, anzugeben. |
{COUNTRYCODE_2} |
17 |
Verkäufer — Vorname(n) |
Vollständige(r) Vorname(n) des Verkäufers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
18 |
Verkäufer — Nachname(n) |
Vollständige(r) Nachname(n) des Verkäufers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
19 |
Verkäufer — Geburtsdatum |
Geburtsdatum des Verkäufers |
{DATEFORMAT} |
20 |
Code der für die Verkaufentscheidung verantwortlichen Person |
Code zur Identifikation der Person, die die Entscheidung zum Verkauf des Kryptowerts trifft. Wird die Entscheidung von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen getroffen, ist in diesem Feld der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und nicht die Einzelperson anzugeben, die die Anlageentscheidung getroffen hat. Ist der Entscheidungsträger eine juristische Person, sind der LEI-Code oder die in Artikel 14 Absatz 3 angegebene alternative Kennung zu verwenden. Wenn der Entscheidungsträger keine juristische Person ist, ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden. |
{LEI} {ALPHANUM-20} {NATIONAL_ID} |
21 |
Verkaufentscheidungsträger — Vorname(n) |
Vollständige(r) Vorname(n) des Verkaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
22 |
Verkaufentscheidungsträger — Nachname(n) |
Vollständige(r) Nachname(n) des Verkaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben. |
{ALPHANUM-140} |
23 |
Verkaufentscheidungsträger — Geburtsdatum |
Geburtsdatum des Verkaufentscheidungsträgers |
{DATEFORMAT} |
24 |
Indikator für die Übermittlung eines Auftrags |
„true“ (zutreffend) gibt die übermittelnde Firma in der Meldung der übermittelnden Firma an, wenn die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 nicht erfüllt sind „false“ (nicht zutreffend) — unter allen anderen Umständen |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
25 |
Identifikationscode der übermittelnden Firma für den Käufer |
Code zur Identifikation der Firma, die den Auftrag übermittelt In diesem Feld gibt die Empfängerfirma in der Meldung der Empfängerfirma den von der übermittelnden Firma bereitgestellten Identifikationscode an. |
{LEI} {ALPHANUM-20} |
26 |
Identifikationscode der übermittelnden Firma für den Verkäufer |
Code zur Identifikation der Firma, die den Auftrag übermittelt. In diesem Feld gibt die Empfängerfirma in der Meldung der Empfängerfirma den von der übermittelnden Firma bereitgestellten Identifikationscode an |
{LEI} {ALPHANUM-20} |
27 |
Handelszeitpunkt |
Datum und Uhrzeit der Geschäftsausführung. Für nicht an einem Handelsplatz ausgeführte Geschäfte entsprechen das Datum und die Uhrzeit denjenigen, zu denen die Parteien den Inhalt der folgenden Felder vereinbaren: Menge, Preis, Währungen in den Feldern 31, 34 und 44, Kennung des Instruments, Klassifizierung des Instruments und Kennung des Basiswerts, sofern anwendbar. Bei Geschäften, die nicht an einem Handelsplatz ausgeführt werden, muss die Zeit mindestens sekundengenau angegeben werden. Bei Geschäften, die sich aus der Übermittlung eines Auftrags durch die ausführende Firma im Namen eines Kunden an eine dritte Partei ergeben und bei denen die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 nicht erfüllt sind, sind Datum und Uhrzeit des Geschäfts und nicht der Zeitpunkt der Auftragsübermittlung anzugeben. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
28 |
Handelsbezogene Funktion |
Zeigt an, ob der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, der das Geschäft durchführt, beim Handel auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge zurückgreift oder Kryptowerte gegen einen Geldbetrag tauscht. Resultiert das Geschäft nicht aus der Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge oder einem Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag durch die ausführende Firma, ist in diesem Feld anzugeben, dass das Geschäft im Rahmen anderer Funktionen ausgeführt wurde. |
„DEAL“ — Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte „MTCH“ — Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge „AOTC“ — andere Kapazität |
29 |
Menge |
Die Anzahl der Einheiten der Kryptowerte oder der monetäre Wert des Kryptowerts. Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowerts ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowerts ausgedrückten Preises erfasst. Die Angaben in diesem Feld müssen mit den in den Feldern 31 und 32 angegebenen Werten übereinstimmen. |
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird; {DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder Nominalwert ausgedrückt wird |
30 |
Währung der Menge |
Währung, in der die Menge ausgedrückt wird. Nur anzugeben, wenn die Menge als Nominalwert oder monetärer Wert ausgedrückt wird. Die Menge bezieht sich auf die Einheiten des Kryptowerts, auch wenn das Geschäft auf Teilkomponenten dieses Kryptowerts lautet. Wird der Kryptowert in E-Geld/E-Geld-Token gehandelt, ist der in Artikel 15 spezifizierte Digital Token Identifier-Code oder die alternative Kennung zu verwenden. |
{CURRENCYCODE_3} {DTI} {ALPHANUM-20} |
31 |
Preis |
Handelspreis des Geschäfts, ggf. ohne Provision, sonstige Gebühren und aufgelaufene Zinsen. Wird der Kryptowert auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an. Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowerts ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowerts ausgedrückten Preises erfasst. Wenn der Preis als monetärer Wert erfasst wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Wenn kein Preis anwendbar ist, lautet der Wert „NOAP“. Die in diesem Feld zu erfassende Information muss mit den in Feld 30 genannten Werten übereinstimmen. |
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird {DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird {DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird „NOAP“, falls der Preis nicht anwendbar ist |
32 |
Währung des Preises |
Währung, in der der Preis ausgedrückt wird (in den Fällen, in der der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird). Wird der Preis des Kryptowerts in monetärer Form anhand eines Währungspaars ausgedrückt, ist das Währungspaar anzugeben, in dem der Preis des Kryptowerts, auf den sich der Auftrag bezieht, ausgedrückt wird. Der erste Währungscode entspricht der Basiswährung und der zweite der Quotierungswährung. Die Quotierungswährung bestimmt den Preis einer Einheit der Basiswährung. Um die Fiatwährung bzw. den Kryptowert im Währungspaar darzustellen, werden der ISO-Währungscode und die DTI-Kurzbezeichnung verwendet, die gemäß den Datenelementen nach ISO 24165-2 für die Registrierung des DTI oder der alternativen Kennung gemäß Artikel 15 registriert wurden. |
{CURRENCYCODE_3} {DTI} {ALPHANUM-20} Für Fiatwährungen in einem Währungspaar sollte der Code {CURRENCYCODE_3} verwendet werden. Für Kryptowerte in einem Währungspaar sollte der Code {DTI_SHORT_NAME} verwendet werden. „NOAP“ |
33 |
Handelsplattform für Kryptowerte |
Kennung der Handelsplattform für Kryptowerte, wo das Geschäft ausgeführt wurde. Für Geschäfte, die auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführt werden, ist der Segment MIC nach ISO 10383 zu verwenden. Falls es keinen Segment MIC gibt, ist der Operating MIC zu verwenden. Bei Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder auf einer Handelsplattform für Kryptowerte gehandelt werden oder für die ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde, ist der MIC-Code „XOFF“ zu verwenden, wenn das Geschäft mit diesem Kryptowert nicht auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführt wurde. Bei Kryptowerten, die nicht zum Handel zugelassen sind oder auf einer Handelsplattform für Kryptowerte gehandelt werden oder für die kein Antrag auf Zulassung gestellt wurde, ist der MIC-Code „XXXX“ zu verwenden. |
{MIC} |
34 |
Land der Mitgliedschaft der Zweigniederlassung |
Code zur Identifikation des Landes einer Zweigniederlassung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, dessen Mitgliedschaft bei einer Handelsplattform für Kryptowerte zur Ausführung des Geschäfts genutzt wurde. Wurde keine Mitgliedschaft bei einer Handelsplattform für Kryptowerte einer Zweigniederlassung genutzt, ist in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaats des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder (im Falle von Drittlandfirmen) der Ländercode des Landes, in dem die Firma ihre Hauptverwaltung oder ihren Sitz hat, anzugeben. Dieses Feld ist nur für die Marktseite eines auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführten Geschäfts auszufüllen. |
{COUNTRYCODE_2} |
35 |
Zahlung bei Abschluss |
Monetärer Wert jeglicher Zahlungen, die der Verkäufer bei Abschluss erhalten oder geleistet hat. Erhält der Verkäufer die Zahlung bei Abschluss, ist der angegebene Wert positiv. Leistet der Verkäufer die Zahlung bei Abschluss, ist der angegebene Wert negativ. |
{DECIMAL-18/5} |
36 |
Währung der Zahlung bei Abschluss |
Währung der Zahlung bei Abschluss |
{CURRENCYCODE_3} {DTI} {ALPHANUM-20} |
37 |
ID für Bestandteile eines komplexen Geschäfts |
Interne Kennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Identifizierung aller Geschäftsaufzeichnungen im Zusammenhang mit derselben Ausführung einer Kombination von Kryptowerten. Der Code muss auf der Ebene der Firma eindeutig für die Gruppe von Geschäftsaufzeichnungen sein, die im Zusammenhang mit der Ausführung stehen. |
{ALPHANUM-35} |
38 |
Kryptowert-Identifikationscode |
Code zur Identifikation des Kryptowerts Dieses Feld gilt für Kryptowerte, für die ein Antrag auf Zulassung zum Handel gestellt wurde, die zum Handel zugelassen sind oder auf einer Handelsplattform für Kryptowerte gehandelt werden. |
{DTI} {ALPHANUM-20} |
39 |
Vollständiger Name des Kryptowerts |
Vollständige Bezeichnung des Kryptowerts. |
{ALPHANUM-350} |
40 |
Klassifizierung von Kryptowerten |
Zur Klassifizierung des Kryptowerts verwendete Taxonomie. oder Es ist ein vollständiger und richtiger CFI-Code anzugeben, sofern verfügbar. |
ART EMT OT {CFI_CODE} |
41 |
Anlageentscheidung beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die bzw. der die Anlageentscheidung trifft. Der Code bleibt für jede Codeliste bzw. Handelsstrategie, die den Algorithmus bildet, gleich und wird konsequent verwendet, wenn auf den Algorithmus oder die Version des Algorithmus Bezug genommen wird, sobald eine Zuordnung erfolgt ist. Bei natürlichen Personen ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden. Wurde die Anlageentscheidung von einem Algorithmus getroffen, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, ist das Feld gemäß Artikel 8 auszufüllen. Dieses Feld gilt nur für Anlageentscheidungen innerhalb der Firma. Handelt es sich bei dem Geschäft um einen übermittelten Auftrag, der die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 erfüllt, nimmt die Empfängerfirma die Angaben in diesem Feld anhand der von der übermittelnden Firma erhaltenen Informationen in der Meldung der Empfängerfirma vor. |
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen ALPHANUM-50 — Algorithmen |
42 |
Land der Zweigniederlassung, die für die Person verantwortlich ist, die die Anlageentscheidung trifft |
Code zur Identifikation des Landes der Zweigniederlassung des Anbieters für Kryptowerte-Dienstleistungen, die gemäß Artikel 16 für die Person verantwortlich ist, die die Anlageentscheidung trifft. Wurde die Person, die die Anlageentscheidung trifft, nicht von einer Zweigniederlassung beaufsichtigt, muss in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaats des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder der Ländercode des Mitgliedstaats eingetragen werden, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat. Handelt es sich bei dem Geschäft um einen übermittelten Auftrag, der die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 erfüllt, nimmt die Empfängerfirma die Angaben in diesem Feld anhand der von der übermittelnden Firma erhaltenen Informationen in der Meldung der Empfängerfirma vor. Dieses Feld ist nicht anwendbar, wenn die Anlageentscheidung von einem Algorithmus getroffen wurde, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge. |
{COUNTRYCODE_2} |
43 |
Ausführung innerhalb der Firma |
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus, die bzw. der einzelne Parameter beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen für die Ausführung von Aufträgen automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge. Bei natürlichen Personen ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden. Wurde die Ausführung von einem Algorithmus getätigt, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, ist das Feld gemäß Artikel 8 auszufüllen. |
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen ALPHANUM-50 — Algorithmen CLIENT — Kunde |
44 |
Land der Zweigniederlassung, die die Aufsichtsverantwortung für die Person hat, die die Bedingungen für die Ausführung bestimmt |
Code zur Identifikation des Landes der Zweigniederlassung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die gemäß Artikel 16 die Aufsichtsverantwortung für die Person hat, die die Ausführung des Geschäfts bestimmt. Wurde die verantwortliche Person nicht von einer Zweigniederlassung beaufsichtigt, muss in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaats des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen oder der Ländercode des Mitgliedstaats eingetragen werden, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat. Dieses Feld ist nicht anwendbar, wenn die Ausführung von einem Algorithmus getätigt wurde, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge. |
{COUNTRYCODE_2} |
45 |
Leerverkaufsindikator |
Angabe zur Identifizierung eines Verkaufs eines Kryptowerts, der sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befindet, einschließlich eines Verkaufs, bei dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung die Aktie oder das Schuldinstrument geliehen hat oder eine Vereinbarung getroffen hat, sie bzw. es zu leihen, um sie bzw. es bei der Abwicklung zu liefern. |
„true“ (zutreffend) „false“ (nicht zutreffend) |
ABSCHNITT 4
On-Chain-Daten
Tabelle 4
Zu On-Chain-Daten zu speichernde Angaben
Feld-Nr. |
Feld |
Erforderliche Aufzeichnungen |
Der zuständigen Behörde bereitzustellende Angaben |
1 |
Transaktionshash |
Kennung, die die eindeutige Identifizierung einer Transaktion im Netz ermöglicht. |
{ALPHANUM-140} |
2 |
Wallet-Adressen |
Code zur eindeutigen Identifizierung der Wallet des Käufers/Verkäufers, an die der Kryptowert übertragen wird. |
{ALPHANUM-140} |
3 |
Adressen intelligenter Verträge |
Code zur eindeutigen Identifizierung der Adresse eines intelligenten Vertrags. |
{ALPHANUM-140} |
4 |
Zeitstempel |
Zeitstempel der Erstellung des Blocks. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
5 |
Menge/aktuelles Gesamtangebot |
Verhältnis zwischen der übertragenen Menge und dem aktuellen Umlaufbetrag des Kryptowerts. |
|
6 |
Token-ID |
Digital Token Identifier |
{DTI} |
7 |
Netzgebühr |
Gebühren, die zur Deckung der Kosten für die Erstellung eines neuen Blocks erhoben werden. |
|
8 |
Gebührenobergrenze |
Dies ist der Höchstbetrag der „Netzgebühren“, die ein On-Chain-Nutzer für die Ausführung einer bestimmten Transaktion zu zahlen bereit ist. |
|
9 |
Datenumfang |
Dieses Feld ist mit Feld 8 verknüpft. Eine On-Chain-Transaktion kann in einem bestimmten Datenfeld „Anhänge“ enthalten, die sich auf die für die Bearbeitung der Transaktion verlangten „Netzgebühren“ auswirken. |
|
10 |
An |
Eindeutige Kennungen des Käufers und Verkäufers, die normalerweise vom DLT-Protokoll auf Basis der Wallet-Adressen des Käufers/Verkäufers generiert werden. |
{ALPHANUM-140} |
11 |
Von |
Eindeutige Kennung des Verkäufers, die normalerweise vom DLT-Protokoll auf Basis der Wallet-Adressen des Verkäufers generiert wird. |
{ALPHANUM-140} |
12 |
Währung |
Währungscode |
{CURRENCYCODE_3} {DTI} |
13 |
Referenznummer des Geschäfts |
In Abschnitt 3 Feld 2 gemeldete Identifikationsnummer, die bei jedem Dateneintrag für die ausführende Firma eindeutig ist, damit eine Verbindung zwischen dem On-Chain-Bericht und dem Off-Chain-Bericht hergestellt werden kann. |
{ALPHANUM-140} |
(1) Delegierte Verordnung (EU) 2025/294 der Kommission vom 1. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen, Standardvorlagen und Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (2025/294/oj" >ABl. L, 2025/294, 13.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/294/oj).
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2025/416 der Kommission vom 29. November 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Inhalts und des Formats von Auftragsbuchaufzeichnungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben (ABl. L, 2025/416, 14.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/416/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1140/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)