Aktualisiert 27/05/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 446 - Verordnung 575/2013 (CRR)

Artikel 446

Operationelles Risiko

Die Institute legen die Ansätze für die Bewertung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken, die sie anwenden dürfen, offen; sie legen außerdem eine Beschreibung der Methode nach Maßgabe von Artikel 312 Absatz 2 vor, falls sie diese anwenden, einschließlich einer Erläuterung relevanter interner und externer Faktoren, die beim Messansatz des Instituts berücksichtigt werden, sowie – bei teilweiser Anwendung – den Anwendungsbereich und -umfang der verschiedenen Methoden