Artikel 28
Governance und Organisation
Die in Absatz 1 genannten Finanzunternehmen stellen im Zuge ihres vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens sicher, dass ihr Leitungsorgan
die Gesamtverantwortung dafür trägt, dass der vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen im Einklang mit der Risikobereitschaft des Finanzunternehmens die Verwirklichung der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens ermöglicht, und sicherstellt, dass IKT-Risiken in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden;
für alle IKT-bezogenen Funktionen klare Aufgaben und Zuständigkeiten festlegt;
die Ziele für die Informationssicherheit und die IKT-Anforderungen festlegt;
Folgendes genehmigt, überwacht und regelmäßig überprüft:
die in Artikel 30 Absatz 1 dieser Verordnung genannte Klassifizierung der Informations-Assets des Finanzunternehmens, die Liste der ermittelten Hauptrisiken sowie die Business-Impact-Analyse und die zugehörigen Richtlinien;
die in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Geschäftsfortführungspläne des Finanzunternehmens sowie Gegen- und Wiederherstellungsmaßnahmen;
die nötigen Budgetmittel zuweist und mindestens einmal jährlich überprüft, um den Anforderungen des Finanzunternehmens an die digitale operationale Resilienz in Bezug auf alle Arten von Ressourcen gerecht werden zu können, einschließlich einschlägiger Programme zur Sensibilisierung für IKT-Sicherheit und Schulungen zur digitalen operationalen Resilienz sowie Vermittlung von IKT-Kompetenzen für alle Mitarbeiter;
die in den Kapiteln I, II und III dieses Titels enthaltenen Richtlinien und Maßnahmen festlegt und umsetzt, um das IKT-Risiko, dem das Finanzunternehmen ausgesetzt ist, zu ermitteln, zu bewerten und zu managen;
die notwendigen Verfahren, IKT-Protokolle und Tools ermittelt und implementiert, um sämtliche Informations- und IKT-Assets zu schützen;
sicherstellt, dass die Mitarbeiter des Finanzunternehmens über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend den zu managenden IKT-Risiken verfügen und diesbezüglich stets auf dem neuesten Stand gehalten werden, um die IKT-Risiken und deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Finanzunternehmens verstehen und bewerten zu können;
die Modalitäten des Meldewesens festlegt, die insbesondere auch die Häufigkeit, die Form und den Inhalt der Meldungen an das Leitungsorgan über die Informationssicherheit und die digitale operationale Resilienz regeln.