Aktualisiert 12/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 7 - Delegierte Verordnung 272/2012

Artikel 7

Pauschale Jahresaufsichtsgebühr für zertifizierte Ratingagenturen

(1)  
Eine gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 zertifizierte Ratingagentur entrichtet eine Jahresaufsichtsgebühr von 6 000  EUR.

Abweichend von Unterabsatz 1 wird eine zertifizierte Ratingagentur von der Jahresaufsichtsgebühr befreit, wenn ihre Gesamteinnahmen gemäß dem zuletzt veröffentlichten geprüften Abschluss 10 Mio. EUR unterschreiten, oder für den Fall, dass die Ratingagentur einer Gruppe von Ratingagenturen angehört, wenn die Gruppe von Ratingagenturen kumulierte Gesamteinnahmen von weniger als 10 Mio. EUR ausweist.

(2)  
Die Jahresaufsichtsgebühr für eine zertifizierte Ratingagentur ist Ende März des betreffenden Jahres fällig. Spätestens 30 Kalendertage vor diesem Termin übermittelt die ESMA einer zertifizierten Ratingagentur eine Rechnung, in der die Höhe der Jahresaufsichtsgebühr angegeben ist.