Aktualisiert 01/11/2025
In Kraft

Fassung vom: 22/09/2025
Änderungen (1)
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2022/930

Artikel 1

Anwendungsbereich

Diese delegierte Verordnung gilt für Datenbereitstellungsdienstleister im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 36a der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die der Beaufsichtigung durch die ESMA unterliegen.