Artikel 2
Antrags- und Zulassungsgebühren
Ein Datenbereitstellungsdienstleister, der eine Zulassung für die Erbringung von Datenbereitstellungsdienstleistungen beantragt, entrichtet
a)
im Falle von APA und ARM eine Antragsgebühr von 20 000 EUR für den Erstantrag und von 10 000 EUR für jeden anschließenden Antrag auf Zulassung zusätzlicher Datenbereitstellungsdienste;
b)
im Falle von APA und ARM eine Zulassungsgebühr von 80 000 EUR für die Erstzulassung und von 40 000 EUR für jede anschließende Zulassung zusätzlicher Datenbereitstellungsdienste;
c)
im Falle von CTP eine Zulassungsgebühr von 100 000 EUR für die Erstzulassung und von 50 000 EUR für jede anschließende Zulassung zusätzlicher Datenbereitstellungsdienste.