Aktualisiert 16/12/2025
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ANHANG I - Delegierte Verordnung 2025/1155

ANHANG I

Mindestanforderungen an die Qualität der Übermittlungsprotokolle gemäß Artikel 2

Tabelle 1

Leistungsanforderungen

Leistungskennzahlen/-merkmale

Mindestanforderungen

Primäre OSI-Schichten

Latenzzeit

Bei der Übermittlung von Daten an den CTP für Aktien und börsengehandelte Fonds muss die Latenz unter 50 Millisekunden liegen.

Bei der Übermittlung von Daten an den CTP für Schuldverschreibungen muss die Latenz unter 500 Millisekunden liegen.

Bei der Übermittlung von Daten an den CTP für Derivate muss die Latenz unter 500 Millisekunden liegen.

Schicht 3 (Vermittlungsschicht)

Durchsatz

Der Durchsatz muss über 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) liegen.

Schicht 1 (Bitübertragungsschicht), Schicht 2 (Sicherungsschicht)

Dauer des Verbindungsaufbaus

Die Umlaufzeit für den Verbindungsaufbau (RTT) muss unter 500 Millisekunden liegen.

Schicht 4 (Transportschicht)

Skalierbarkeit

Das Protokoll muss den Betrieb in Cluster- oder Lastausgleichsumgebungen unterstützen.

Schicht 2 (Sicherungsschicht), Schicht 3 (Vermittlungsschicht), Schicht 4 (Transportschicht) und Schicht 7 (Anwendungsschicht)


Tabelle 2

Zuverlässigkeitsanforderungen

Leistungskennzahlen/-merkmale

Mindestanforderungen

Primäre OSI-Schichten

Fehlererkennung-smechanismus

Das Protokoll muss Fehlererkennungsmechanismen enthalten, die eine genaue Erkennung von Fehlern bei der Datenübermittlung gewährleisten.

Schicht 2 (Sicherungsschicht) oder Schicht 4 (Transportschicht) oder Schicht 7 (Anwendungsschicht)

Fehlerkorrektur-mechanismus

Das Protokoll muss Fehlerkorrekturmechanismen enthalten, die erkannte Fehler automatisch korrigieren.

Schicht 2 (Sicherungsschicht) oder Schicht 4 (Transportschicht) oder Schicht 7 (Anwendungsschicht)

Wiederherstellungs-mechanismus

Das Protokoll muss Funktionswiederherstellungsmechanismen zur raschen Wiederherstellung nach Übertragungsausfällen oder -unterbrechungen enthalten, um eine nahtlose Kontinuität der Datenübermittlungsvorgänge zu gewährleisten.

Schicht 4 (Transportschicht) oder Schicht 5 (Sitzungsschicht) oder Schicht 7 (Anwendungsschicht)


Tabelle 3

Sicherheitsanforderungen

Leistungskennzahlen/-merkmale

Mindestanforderungen

Primäre OSI-Schichten

Sichere Transportschicht

Das Protokoll muss eine sichere Transportschicht unterstützen, um die Vertraulichkeit der Daten während der Übermittlung zu gewährleisten.

Schicht 4 (Transportschicht), Schicht 7 (Anwendungsschicht)

Authentifizierung

Das Protokoll muss auf Zugangsdaten oder Zertifikaten basierende Authentifizierungsmechanismen für die Überprüfung der Identität der übermittelnden Parteien unterstützen.

Schicht 7 (Anwendungsschicht)

Autorisierung

Das Protokoll muss Autorisierungsmechanismen vorsehen, um den Zugang zu bestimmten Ressourcen oder Funktionen auf der Grundlage von Benutzerrollen oder berechtigungen zu kontrollieren.

Schicht 7 (Anwendungsschicht)

Nichtabstreitbarkeit

Das Protokoll muss Mechanismen der Nichtabstreitbarkeit enthalten, um sicherzustellen, dass der Absender einer Nachricht nicht abstreiten kann, sie gesendet zu haben.

Schicht 7 (Anwendungsschicht)


Tabelle 4

Kompatibilitätsanforderungen

Leistungskennzahlen/-merkmale

Mindestanforderungen

Primäre OSI-Schichten

Offene Lösung

Die Umsetzung der Protokolle muss nach nicht proprietären Standards erfolgen.

Schicht 7 (Anwendungsschicht)

Interoperabilität

Das Protokoll muss mindestens einen weithin anerkannten Internetstandard unterstützen.

Schicht 7 (Anwendungsschicht)

Rückwärtskompatibilität

Das Protokoll muss mit älteren Versionen von sich selbst oder früheren Technologien kompatibel sein.

Schicht 7 (Anwendungsschicht)