ANHANG I
Mindestanforderungen an die Qualität der Übermittlungsprotokolle gemäß Artikel 2
Tabelle 1
Leistungsanforderungen
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Leistungskennzahlen/-merkmale |
Mindestanforderungen |
Primäre OSI-Schichten |
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Latenzzeit |
Bei der Übermittlung von Daten an den CTP für Aktien und börsengehandelte Fonds muss die Latenz unter 50 Millisekunden liegen. Bei der Übermittlung von Daten an den CTP für Schuldverschreibungen muss die Latenz unter 500 Millisekunden liegen. Bei der Übermittlung von Daten an den CTP für Derivate muss die Latenz unter 500 Millisekunden liegen. |
Schicht 3 (Vermittlungsschicht) |
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Durchsatz |
Der Durchsatz muss über 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) liegen. |
Schicht 1 (Bitübertragungsschicht), Schicht 2 (Sicherungsschicht) |
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Dauer des Verbindungsaufbaus |
Die Umlaufzeit für den Verbindungsaufbau (RTT) muss unter 500 Millisekunden liegen. |
Schicht 4 (Transportschicht) |
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Skalierbarkeit |
Das Protokoll muss den Betrieb in Cluster- oder Lastausgleichsumgebungen unterstützen. |
Schicht 2 (Sicherungsschicht), Schicht 3 (Vermittlungsschicht), Schicht 4 (Transportschicht) und Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
Tabelle 2
Zuverlässigkeitsanforderungen
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Leistungskennzahlen/-merkmale |
Mindestanforderungen |
Primäre OSI-Schichten |
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Fehlererkennung-smechanismus |
Das Protokoll muss Fehlererkennungsmechanismen enthalten, die eine genaue Erkennung von Fehlern bei der Datenübermittlung gewährleisten. |
Schicht 2 (Sicherungsschicht) oder Schicht 4 (Transportschicht) oder Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
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Fehlerkorrektur-mechanismus |
Das Protokoll muss Fehlerkorrekturmechanismen enthalten, die erkannte Fehler automatisch korrigieren. |
Schicht 2 (Sicherungsschicht) oder Schicht 4 (Transportschicht) oder Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
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Wiederherstellungs-mechanismus |
Das Protokoll muss Funktionswiederherstellungsmechanismen zur raschen Wiederherstellung nach Übertragungsausfällen oder -unterbrechungen enthalten, um eine nahtlose Kontinuität der Datenübermittlungsvorgänge zu gewährleisten. |
Schicht 4 (Transportschicht) oder Schicht 5 (Sitzungsschicht) oder Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
Tabelle 3
Sicherheitsanforderungen
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Leistungskennzahlen/-merkmale |
Mindestanforderungen |
Primäre OSI-Schichten |
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Sichere Transportschicht |
Das Protokoll muss eine sichere Transportschicht unterstützen, um die Vertraulichkeit der Daten während der Übermittlung zu gewährleisten. |
Schicht 4 (Transportschicht), Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
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Authentifizierung |
Das Protokoll muss auf Zugangsdaten oder Zertifikaten basierende Authentifizierungsmechanismen für die Überprüfung der Identität der übermittelnden Parteien unterstützen. |
Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
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Autorisierung |
Das Protokoll muss Autorisierungsmechanismen vorsehen, um den Zugang zu bestimmten Ressourcen oder Funktionen auf der Grundlage von Benutzerrollen oder berechtigungen zu kontrollieren. |
Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
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Nichtabstreitbarkeit |
Das Protokoll muss Mechanismen der Nichtabstreitbarkeit enthalten, um sicherzustellen, dass der Absender einer Nachricht nicht abstreiten kann, sie gesendet zu haben. |
Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
Tabelle 4
Kompatibilitätsanforderungen
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Leistungskennzahlen/-merkmale |
Mindestanforderungen |
Primäre OSI-Schichten |
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Offene Lösung |
Die Umsetzung der Protokolle muss nach nicht proprietären Standards erfolgen. |
Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
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Interoperabilität |
Das Protokoll muss mindestens einen weithin anerkannten Internetstandard unterstützen. |
Schicht 7 (Anwendungsschicht) |
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Rückwärtskompatibilität |
Das Protokoll muss mit älteren Versionen von sich selbst oder früheren Technologien kompatibel sein. |
Schicht 7 (Anwendungsschicht) |