Aktualisiert 16/12/2025
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ANHANG IV - Delegierte Verordnung 2025/1155

ANHANG IV

Grad an Genauigkeit von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren

Tabelle 1

Grad an Genauigkeit für Betreiber von Handelsplätzen und systematische Internalisierer

Gateway-to-Gateway-Latenzzeit des Handelssystems

Maximal zulässige Abweichung von der UTC

Granularität des Zeitstempels

> 1 Millisekunde

1 Millisekunde

1 Millisekunde oder feiner

≤ 1 Millisekunde

100 Mikrosekunden

Granularität auf 0,1 Mikrosekunden oder feiner erhöhen


Tabelle 2

Grad an Genauigkeit für Mitglieder, Teilnehmer oder Nutzer eines Handelsplatzes

Art der Handelstätigkeit

Beschreibung

Maximal zulässige Abweichung von der UTC

Granularität des Zeitstempels

Tätigkeit unter Verwendung einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik

Hochfrequente algorithmische Handelstechnik

100 Mikrosekunden

0,1 Mikrosekunde oder feiner

Tätigkeit unter Verwendung sprachbasierter Handelssysteme

Sprachbasierte Handelssysteme im Sinne des Anhangs II Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

1 Sekunde

1 Sekunde oder feiner

Tätigkeit unter Verwendung von Preisanfragesystemen, deren Antworten menschliches Eingreifen voraussetzen oder die keinen algorithmischen Handel zulassen

Preisanfragesysteme im Sinne des Anhangs II Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

1 Sekunde

1 Sekunde oder feiner

Tätigkeit unter Verwendung von Systemen zur Formalisierung ausgehandelter Geschäfte

Ausgehandelte Geschäfte im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014.

1 Sekunde

1 Sekunde oder feiner