Aktualisiert 16/12/2025
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ANHANG II - Delegierte Verordnung 2025/1155

ANHANG II

Aufsichtsrechtliche Daten und zentrale Nachhandelsmarktdaten, die gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 8 an den CTP für Schuldverschreibungen und den CTP für Aktien und börsennotierte Fonds zu übermitteln und und von diesen zu verbreiten sind

Tabelle 1

In den Tabellen 2, 3, 4, 5, 6 und 7 verwendete Zeichen

Zeichen

Datentyp

Definition

{DATE_TIME_FORMAT}

Datums- und Zeitformat nach ISO 8601

Datum und Uhrzeit in folgendem Format:

YYYY-MM-DDThh:mm:ss.ddddddZ.

„YYYY“ bezeichnet das Jahr.

„MM“ bezeichnet den Monat.

„DD“ bezeichnet den Tag.

„T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ verwendet werden soll.

„hh“ bezeichnet die Stunde.

„mm“ bezeichnet die Minute.

„ss.dddddd“ bezeichnet die Sekunde und den Bruchteil einer Sekunde.

„Z“ bezeichnet die UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit).

Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit anzugeben.

{ISIN}

12 alphanumerische Zeichen

Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN-Code) gemäß ISO 6166

{MIC}

4 alphanumerische Zeichen

Marktidentifikator (MIC-Code) gemäß ISO 10383

{CURRENCYCODE_3}

3 alphanumerische Zeichen

Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217


Tabelle 2

Aufsichtsrechtliche Daten für Schuldverschreibungen, nach Instrument

Nr.

Feldname

Beschreibung

Format

Abhängig von der für die Datenübermittlung verwendeten Syntax können gleichwertige Formate verwendet werden.

Input-/Output-datenfeld

1

Kennung des Instruments

Kennung zur Identifizierung des Finanzinstruments

{ISIN}

Beides

2

Instrumentstatus — Datum und Uhrzeit des Beginns

Datum und Uhrzeit, ab dem bzw. der der Instrumentstatus gültig ist.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 12 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Beides

3

Währung

Hauptwährung, in der das Instrument gehandelt wird

{CURRENCYCODE_3}

Beides

4

Datum und Uhrzeit der Verbreitung

Datum und Uhrzeit der Verbreitung des Instrumentstatus durch den CTP

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Output

5

Instrumentstatus

Beschreibung des Status des Finanzinstruments.

Der Status des Finanzinstruments muss einer der Folgenden sein:

1)

Handel ausgesetzt an dem im Feld „Handelsplatz“ angegebenen Handelsplatz gemäß den Artikeln 32 und 52 der Richtlinie 2014/65/EU

2)

Vom Handel ausgeschlossen an dem im Feld „Handelsplatz“ angegebenen Handelsplatz gemäß den Artikeln 32 und 52 der Richtlinie 2014/65/EU

3)

Betroffen von einem Handelsstopp an dem im Feld „Handelsplatz“ angegebenen Handelsplatz gemäß Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 48 Absatz 5 der Richtlinie 2014/65/EU

4)

Steht nach einer Aussetzung, einem Ausschluss oder einem Handelsstopp wieder für den Handel zur Verfügung.

„SUSP“ — Instrument ist von einer Aussetzung betroffen

„RMOV“ — Instrument ist von einem Ausschluss betroffen

„HALT“ — Instrument ist von einem Handelsstopp betroffen

„ACTV“ — Instrument steht nach einer Aussetzung, einem Ausschluss oder einem Handelsstopp wieder zum Handel zur Verfügung

Beides

6

Handelsplatz

Angabe des Handelsplatzes, an dem der Instrumentstatus gültig ist (Segment MIC, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC).

Der Handelsplatz ist ein geregelter Markt, ein MTF oder ein OTF.

{MIC}

Beides

7

Handelssystem

Art des Handelssystems, über das das Instrument gehandelt wird

„CLOB“ — Zentrales Limit-Orderbuch

„QDTS“ — Quotierungsgetriebener Markt

„PATS“ — Periodische Auktion

„RFQT“ — Preisanfrage

„VOIC“ — Sprachbasiertes System

„HYBR“ — Hybrides System

„OTHR“ — Sonstiges

Beides


Tabelle 3

Aufsichtsrechtliche Daten für Schuldverschreibungen, nach System für das Zusammenführen von Aufträgen

Nr.

Feldname

Beschreibung

Format

Abhängig von der für die Datenübermittlung verwendeten Syntax können gleichwertige Formate verwendet werden.

Input-/Output-datenfeld

1

Handelsplatz

Angabe des Handelsplatzes, an dem der Status des Systems für das Zusammenführen von Aufträgen gültig ist (Segment MIC, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC).

Der Handelsplatz ist ein geregelter Markt, ein MTF oder ein OTF.

{MIC}

Beides

2

Handelssystem

Art des Handelssystems, über das der Systemstatus bereitgestellt wird

„CLOB“ — Zentrales Limit-Orderbuch

„QDTS“ — Quotierungsgetriebener Markt

„PATS“ — Periodische Auktion

„RFQT“ — Preisanfrage

„VOIC“ — Sprachbasiertes System

„HYBR“ — Hybrides System

„OTHR“ — Sonstiges

Beides

3

Systemstatus — Datum und Uhrzeit des Beginns

Datum und Uhrzeit, ab dem bzw. der der Systemstatus gültig ist

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 12 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Beides

4

Datum und Uhrzeit der Verbreitung

Datum und Uhrzeit der Verbreitung des Systemstatus durch den CTP.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Output

5

Handelssystemstatus

Status des Handelssystems, über das das Instrument gehandelt wird.

„ACTV“ — System aktiv

„OTAG“ — Handelssystem ausgefallen

„POTG“ — Handelssystem teilweise ausgefallen

Beides


Tabelle 4

Aufsichtsrechtliche Daten für Aktien und börsengehandelte Fonds, nach Instrument

Nr.

Feldname

Beschreibung

Format

Abhängig von der für die Datenübermittlung verwendeten Syntax können gleichwertige Formate verwendet werden.

Input-/Output-datenfeld

1

Kennung des Instruments

Kennung zur Identifizierung des Finanzinstruments

{ISIN}

Beides

2

Instrumentstatus — Datum und Uhrzeit des Beginns

Datum und Uhrzeit, ab dem bzw. der der Instrumentstatus gültig ist

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 12 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Beides

3

Währung

Hauptwährung, in der das Instrument gehandelt wird.

{CURRENCYCODE_3}

Beides

4

Datum und Uhrzeit der Verbreitung

Datum und Uhrzeit der Verbreitung der aufsichtsrechtlichen Daten durch den CTP.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Output

5

Instrumentstatus

Beschreibung des Status des Finanzinstruments.

Der Status des Finanzinstruments muss einer der Folgenden sein:

1)

Handel ausgesetzt an dem im Feld „Handelsplatz“ angegebenen Handelsplatz gemäß den Artikeln 32 und 52 der Richtlinie 2014/65/EU

2)

Vom Handel ausgeschlossen an dem im Feld „Handelsplatz“ angegebenen Handelsplatz gemäß den Artikeln 32 und 52 der Richtlinie 2014/65/EU

3)

Betroffen von einem Handelsstopp an dem im Feld „Handelsplatz“ angegebenen Handelsplatz gemäß Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 48 Absatz 5 der Richtlinie 2014/65/EU

4)

Steht nach einer Aussetzung, einem Ausschluss oder einem Handelsstopp wieder für den Handel zur Verfügung.

„SUSP“ — Instrument ist von einer Aussetzung betroffen

„RMOV“ — Instrument ist von einem Ausschluss betroffen

„HALT“ — Instrument ist von einem Handelsstopp betroffen

„ACTV“ — Instrument steht nach einer Aussetzung, einem Ausschluss oder einem Handelsstopp wieder zum Handel zur Verfügung

Beides

6

Handelsplatz

Angabe des Handelsplatzes, an dem der Instrumentstatus gültig ist (Segment MIC, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC).

Der Handelsplatz ist ein geregelter Markt oder ein MTF.

{MIC}

Beides

7

Handelssystem

Art des Handelssystems, über das das Instrument gehandelt wird.

„CLOB“ — Zentrales Limit-Orderbuch

„QDTS“ — Quotierungsgetriebener Markt

„PATS“ — Periodische Auktion

„RFQT“ — Preisanfrage

„HYBR“ — Hybrides System

„OTHR“ — Sonstiges

Beides

8

Phase des Handelssystems

Art der Phase des Handelssystems, über das das Instrument gehandelt wird.

„UDUC“ — Nicht definierte Auktion

„SOAU“ — Terminierte Eröffnungsauktion

„SCAU“ — Terminierte Schlussauktion

„SIAU“ — Terminierte Intraday-Auktion

„UAUC“ — Nicht terminierte Auktion

„ODAU“ — Auktion auf Anforderung (Frequent Batch Auction)

„COTR“ — Kontinuierlicher Handel

„MACT“ — Handel zu Börsenschluss

„OMST“ — Außerhalb der Hauptsitzung

„TROE“ — Handelsberichterstattung (börslich)

„TROF“ — Handelsberichterstattung (außerbörslich)

„TRSI“ — Handelsberichterstattung (systematische Internalisierer)

„OTSP“ — Sonstiges

Beides

9

Unter Liquiditätsaspekten wichtigster Markt

Angabe, ob der Handelsplatz in Feld 6 der unter Liquiditätsaspekten wichtigste Markt ist.

TRUE — Ja

FALSE — Nein

Output


Tabelle 5

Aufsichtsrechtliche Daten für Aktien und börsengehandelte Fonds, nach System für das Zusammenführen von Aufträgen

Nr.

Feldname

Beschreibung

Format

Abhängig von der für die Datenübermittlung verwendeten Syntax können gleichwertige Formate verwendet werden.

Input-/Output-datenfeld

1

Handelsplatz

Angabe des Handelsplatzes, an dem der Status des Systems für das Zusammenführen von Aufträgen gültig ist (Segment MIC, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC).

Der Handelsplatz ist ein geregelter Markt oder ein MTF.

{MIC}

Beides

2

Handelssystem

Art des Handelssystems, über das der Systemstatus bereitgestellt wird

„CLOB“ — Zentrales Limit-Orderbuch

„QDTS“ — Quotierungsgetriebener Markt

„PATS“ — Periodische Auktion

„RFQT“ — Preisanfrage

„HYBR“ — Hybrides System

„OTHR“ — Sonstiges

Beides

3

Systemstatus — Datum und Uhrzeit des Beginns

Datum und Uhrzeit, ab dem bzw. der der Systemstatus gültig ist

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 12 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Beides

4

Systemstatus — Datum und Uhrzeit der Verbreitung

Datum und Uhrzeit der Verbreitung des Systemstatus durch den CTP.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

{DATE_TIME_FORMAT}

Output

5

Handelssystemstatus

Status des Handelssystems

„ACTV“ — System aktiv

„OTAG“ — Handelssystem ausgefallen

„POTG“ — Handelssystem teilweise ausgefallen

Beides


Tabelle 6

Zentrale Nachhandelsmarktdaten für Schuldverschreibungen

Nr.

Feldname

Beschreibung und zu veröffentlichende Einzelheiten

Art des Ausführungs- oder Ver-öffentlichungs-platzes

Nach den Vorgaben in Tabelle 1 einzuhaltendes Format

Abhängig von der für die Datenübermittlung verwendeten Syntax können gleichwertige Formate verwendet werden.

Input-/Output-datenfeld

1

Handelsdatum und -zeit

Tabelle 2 Feld 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

2

Kennung des Instruments

Tabelle 2 Feld 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

3

Preis

Tabelle 2 Feld 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

4

Fehlender Preis

Tabelle 2 Feld 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583

 

 

Beides

5

Währung für die Preisfestsetzung

Tabelle 2 Feld 5 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

6

Preisangabe

Tabelle 2 Feld 6 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

7

Nennbetrag

Tabelle 2 Feld 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

8

Nennwährung

Tabelle 2 Feld 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

9

Ausführungs-platz

Tabelle 2 Feld 13 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

10

Handelsplatz der Ausführung im Drittland

Tabelle 2 Feld 14 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

11

Datum und Uhrzeit des Eingangs der Daten beim Daten-kontributor

Datum und Uhrzeit des Eingangs der Transaktionsmeldung bei einem APA.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

APA

{DATE_TIME_ FORMAT}

Input

12

Datum und Uhrzeit der Ver-öffentlichung des Geschäfts durch den Daten-kontributor

Tabelle 2 Feld 15 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

13

Veröffent-lichungsplatz

Tabelle 2 Feld 16 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

14

Transaktions-identifikations-code

Tabelle 2 Feld 17 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

15

Datum und Uhrzeit des Eingangs beim CTP

Datum und Uhrzeit des Eingangs des Geschäfts beim CTP.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

CTP

{DATE_TIME_ FORMAT}

Output

16

Datum und Uhrzeit der Ver-öffentlichung durch den CTP

Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung des Geschäfts durch den CTP.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

CTP

{DATE_TIME_ FORMAT}

Output

17

Kennzeich-nungen (Flags)

Tabelle 2 Feld 19 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

18

Kennzeichnung verdächtiger Daten

Vom CTP einzutragende Kennzeichnung zur Datenqualität, wenn das APA oder der CTP Geschäfte ermittelt haben, die ihrer Ansicht nach Probleme in Bezug auf die Datenqualität aufweisen könnten.

CTP

TRUE oder FALSE

Output

19

Art des Handelssystems

Tabelle 2 Feld 20 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides

20

Anzahl der

Geschäfte

Tabelle 2 Feld 21 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583.

 

 

Beides


Tabelle 7

Zentrale Nachhandelsmarktdaten für Aktien und börsennotierte Fonds

Nr.

Feldname

Beschreibung und zu veröffentlichende Einzelheiten

Art des Ausführungs- oder Ver-öffentlichungs-platzes

Nach den Vorgaben in Tabelle 1 einzuhaltendes Format

Abhängig von der für die Datenübermittlung verwendeten Syntax können gleichwertige Formate verwendet werden.

Input-/Output-Datenfeld

1

Handelsdatum und -zeit

Tabelle 3 Feld 1 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

2

Kennung des Instruments

Tabelle 3 Feld 2 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

3

Preis

Tabelle 3 Feld 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

4

Fehlender Preis

Tabelle 3 Feld 4 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

5

Währung für die Preisfestsetzung

Tabelle 3 Feld 5 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

6

Menge

Tabelle 3 Feld 7 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

7

Ausführungs-platz

Tabelle 3 Feld 8 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

8

Handelsplatz der Ausführung im Drittland

Tabelle 3 Feld 9 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

9

Datum und Uhrzeit des Eingangs der Daten beim Daten-kontributor

Datum und Uhrzeit des Eingangs der Transaktionsmeldung bei einem APA.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

APA

{DATE_TIME_ FORMAT}

Input

10

Handelssystem

Tabelle 3 Feld 10 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

11

Datum und Uhrzeit der Ver-öffentlichung des Geschäfts durch den Daten-kontributor

Tabelle 3 Feld 11 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

12

Veröffent-lichungsplatz

Tabelle 3 Feld 12 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

13

Transaktions-identifikations-code

Tabelle 3 Feld 13 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587

 

 

Beides

14

Datum und Uhrzeit des Eingangs beim CTP

Datum und Uhrzeit des Eingangs des Geschäfts beim CTP.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

CTP

{DATE_TIME_ FORMAT}

Output

15

Datum und Uhrzeit der Veröffent-lichung durch den CTP

Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung des Geschäfts durch den CTP.

Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 15 entsprechen.

CTP

{DATE_TIME_ FORMAT}

Output

16

Kennzeichnungen (Flags)

In dieses Feld sind alle anwendbaren Kennzeichnungen gemäß Anhang I Tabelle 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587 einzutragen. Trifft keiner der genannten Umstände zu, so wird das Geschäft ohne Kennzeichnung veröffentlicht.

RM, MTF, APA

Gemäß Tabelle 4 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/587.

Beides

17

Kennzeichnung verdächtiger Daten

Vom CTP einzutragende Kennzeichnung zur Datenqualität, wenn das APA oder der CTP Geschäfte ermittelt haben, die ihrer Ansicht nach Probleme in Bezug auf die Datenqualität aufweisen könnten.

CTP

TRUE oder FALSE

Output