Artikel 25
Format verzögert bereitgestellter Marktdaten
Marktbetreiber und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, genehmigte Veröffentlichungssysteme und systematische Internalisierer machen verzögert bereitgestellte Marktdaten ausreichend lang in einem den Erfordernissen der Kunden angepassten Format wie folgt öffentlich zugänglich:
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a) |
die verzögert bereitgestellten Vorhandelsmarktdaten sind bis zum Ende des darauffolgenden Geschäftstag in einem maschinenlesbaren und einem vom Menschen lesbaren Format zur Verfügung zu stellen, |
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b) |
die verzögert bereitgestellten Nachhandelsmarktdaten sind in einem maschinenlesbaren und einem vom Menschen lesbaren Format sowie in gängigen Programmen zur Verfügung zu stellen, die den Kunden eine automatisierte Datenextraktion ermöglichen. |
Für die Zwecke des Buchstaben b werden diese verzögert bereitgestellten Nachhandelsdaten für alle gehandelten Instrumente oder für eine Kategorie von Instrumenten in derselben Datei zur Verfügung gestellt, die nur die verzögert bereitgestellten Marktdaten enthält. Die Daten für jeden einzelnen Handelstag werden in derselben Datei zur Verfügung gestellt.
Die in Unterabsatz 2 genannte Tagesdatei wird minütlich aktualisiert. Beträgt der Zeitraum zwischen den gemeldeten Daten mehr als eine Minute, wird diese Datei aktualisiert, sobald die Marktdaten im Rahmen der verzögerten Bereitstellung von Marktdaten veröffentlicht werden können. Die Tagesdatei ist mindestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstages zur Verfügung zu stellen, um den Marktdatenkunden die Extraktion der Daten zu ermöglichen.