Artikel 5
Informationen zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens leiten werden
Beabsichtigt der interessierte Erwerber, ein oder mehrere Mitglieder des Leitungsorgans des Zielunternehmens zu bestellen, so enthält die Mitteilung alle in Artikel 7 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Regulierungsstandards, die nach Artikel 18 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 angenommen wurde, genannten Informationen.