Aktualisiert 26/10/2025
Tritt in Kraft am 03/11/2025

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2025/1311

Artikel 1

Kategorien von Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle

(1)   Die Institute ordnen Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung ihrer alternativen internen Modelle einer der folgenden Kategorien zu:

a)

wesentliche Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2, die eine Erlaubnis der zuständigen Behörden erfordern;

b)

nicht wesentliche Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung der alternativen internen Modelle, die den zuständigen Behörden gemeldet werden müssen.

(2)   Die Institute ordnen die in Absatz 1 Buchstabe b genannten nicht wesentlichen Erweiterungen und Änderungen bei der Verwendung ihrer alternativen internen Modelle einer der folgenden Unterkategorien zu:

a)

Erweiterungen und Änderungen, die gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 2 ermittelt wurden und eine Meldung mit zusätzlichen Informationen erfordern;

b)

Erweiterungen und Änderungen, die eine Meldung mit grundlegenden Informationen erfordern.