Aktualisiert 29/10/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

ANHANG I - Durchführungsverordnung 2025/1126

ANHANG I

Standardformular für einen Antrag auf Zulassung zum öffentlichen Angebot vermögenswertereferenzierter Token und ihre Zulassung zum Handel gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1126 der Kommission

Ort und Datum: _________________

VON:

Name des Antragstellers:

Handelsname, falls abweichend:

Anschrift:

Kontaktdaten der Person, die beim antragstellenden Emittenten als Ansprechpartner benannt wurde:

Name:

Position beim antragstellenden Emittenten:

Telefon:

E-Mail:

Kontaktdaten des benannten Fachberaters:

Name:

Anschrift:

Telefon:

E-Mail:

AN:

Zuständige Behörde:

Anschrift:

Mitgliedstaat:

Dies ist ein Antrag auf Zulassung zum öffentlichen Angebot eines vermögenswertereferenzierten Token oder seiner Zulassung zum Handel nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1126 der Kommission zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die in den Antrag aufzunehmenden Informationen (2).

1.   

Art des Antrags (Zutreffendes bitte ankreuzen):

☐ a)

Erstgenehmigung eines öffentlichen Angebots eines vermögenswertereferenzierten Token oder der Beantragung seiner Zulassung zum Handel

☐ b)

Im Anschluss an eine zuvor von derselben zuständigen Behörde erteilte Genehmigung in Bezug auf einen vermögenswertereferenzierten Token eine neue Genehmigung eines öffentlichen Angebots eines anderen vermögenswertereferenzierten Token oder der Beantragung von dessen Zulassung zum Handel

2.   

Freiwillige Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token

Bitte geben Sie an, ob der Antrag auch die freiwillige Einstufung des vermögenswertereferenzierten Token als signifikanter vermögenswertebezogener Token beinhaltet (bitte „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen)

☐ Ja

☐ Nein

Wir bescheinigen, dass die Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß, richtig, vollständig und nicht irreführend sind. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell.

Wird bei bestimmten Angaben ein Datum in der Zukunft angegeben, so wird im Antrag ausdrücklich darauf hingewiesen, und wir verpflichten uns, die Behörde unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn sich diese Angaben als falsch, unvollständig oder irreführend erweisen.

Im Falle eines neuen Antrags nach einer früheren, von derselben zuständigen Behörde erteilten Genehmigung zum öffentlichen Angebot oder zur Beantragung der Zulassung eines vermögenswertereferenzierten Token zum Handel sollte das Antragsschreiben folgende Erklärung enthalten:

Wir bestätigen, dass eine Genehmigung zum öffentlichen Angebot eines vermögenswertereferenzierten Token/zur Beantragung des Handels eines vermögenswertereferenzierten Token erteilt wurde, und zwar von [dieser zuständigen Behörde: Name der zuständigen Behörde] am [TT.MM.JJJJ]. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 enthält der vorliegende Antrag keine Informationen, die der zuständigen Behörde zuvor bereits vorgelegt wurden, sofern diese Informationen identisch sind und sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben. Außerdem bestätigen wir, dass alle Informationen, die im vorliegenden Antrag nicht erneut eingereicht wurden, mit den Angaben identisch sind, die sich bereits im Besitz der zuständigen Behörde befinden, und dass sie immer noch wahrheitsgemäß, richtig und aktuell sind.


(1)  Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: 2023/1114/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2025/1126 der Kommission vom 5. Juni 2025 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Standardformularen, Mustertexten und Verfahren für die in den Antrag auf Zulassung zum öffentlichen Angebot vermögenswertereferenzierter Token und ihre Zulassung zum Handel aufzunehmenden Informationen (ABl. L, 2025/1126, dd.mm.yyyy, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1126/oj).