Aktualisiert 05/05/2025
Nicht mehr in Kraft seit 30/12/2023

Fassung vom: 01/01/2020
Änderungen
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Artikel 1 - Durchführungsverordnung 2015/2452

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden technische Durchführungsstandards für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage festgelegt, die die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung von Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungseinzelunternehmen nach Maßgabe des Artikels 51 der Richtlinie 2009/138/EG und durch Gruppen nach Maßgabe des Artikels 256 der Richtlinie 2009/138/EG regeln.