Aktualisiert 05/05/2025
Nicht mehr in Kraft seit 30/12/2023

Fassung vom: 01/01/2020
Änderungen
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2015/2452

Artikel 2

Format der Veröffentlichung

Bei der Offenlegung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Informationen werden Zahlen, die Geldbeträge wiedergeben, in tausend Einheiten angegeben.