Aktualisiert 05/05/2025
Nicht mehr in Kraft seit 30/12/2023

Fassung vom: 01/01/2020
Änderungen
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Artikel 10 - Durchführungsverordnung 2015/2452

Artikel 10

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.