Artikel 25
Aufhebung
Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/574 wird mit Wirkung vom 2. März 2026 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.