Artikel 10
Vom Antragsteller auf Zulassung als CTP vorzulegende zusätzliche Informationen
Auf Ersuchen der ESMA übermittelt der Antragsteller auf Zulassung als CTP dieser Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Aufforderung der ESMA zusätzliche Informationen, die die ESMA für die weitere Bearbeitung des Zulassungsantrags benötigt.