Artikel 7
Benennung einer Kontaktstelle für Antragsteller, die die Zulassung als CTP beantragen
Die ESMA benennt eine Kontaktstelle, die sämtliche Angaben von Unternehmen, die eine Zulassung als Bereitsteller konsolidierter Datenticker beantragen wollen, entgegennimmt, und veröffentlicht und aktualisiert diese Informationen regelmäßig auf ihrer Website.