Artikel 12
Mitteilung der positiven oder negativen Entscheidung über die Zulassung als CTP
Die ESMA trifft eine begründete Entscheidung über die Erteilung oder die Verweigerung der Zulassung und teilt diese dem Antragsteller, der die Zulassung als CTP beantragt, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erlass der begründeten Entscheidung gemäß Artikel 27db Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 mit.