Aktualisiert 16/12/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 12 - Durchführungsverordnung 2025/1157

Artikel 12

Mitteilung der positiven oder negativen Entscheidung über die Zulassung als CTP

Die ESMA trifft eine begründete Entscheidung über die Erteilung oder die Verweigerung der Zulassung und teilt diese dem Antragsteller, der die Zulassung als CTP beantragt, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erlass der begründeten Entscheidung gemäß Artikel 27db Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 mit.