Aktualisiert 03/09/2025
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2025/532

Artikel 1

Gesamtrisikoprofil und Komplexität

Finanzunternehmen berücksichtigen ihre Größe und ihr Gesamtrisikoprofil sowie die Art, den Umfang und die Aspekte erhöhter oder verringerter Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte, einschließlich der Aspekte, die sich auf Folgendes beziehen:

a)

die Art der IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die unter die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Finanzunternehmen und dem IKT-Drittdienstleister fallen;

b)

die Art der IKT-Dienstleistungen, die unter die vertragliche Vereinbarung zwischen dem IKT-Drittdienstleister und seinen Unterauftragnehmern fallen;

c)

den Standort des IKT-Unterauftragnehmers, der IKT-Dienstleistungen erbringt, die kritische oder wichtige Funktionen oder einen wesentlichen Teil davon unterstützen, oder den Standort seines Mutterunternehmens;

d)

die Länge und Komplexität der vom IKT-Drittdienstleister genutzten Kette von Unterauftragnehmern, die IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Teile davon erbringen;

e)

die Art der Daten, die an IKT-Unterauftragnehmer weitergegeben werden, die IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Teile davon erbringen;

f)

die Frage, ob die IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile davon unterstützen, von Unterauftragnehmern erbracht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland haben, einschließlich des Standorts, von dem aus die IKT-Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden, und des Standorts, an dem die Daten tatsächlich verarbeitet und gespeichert werden;

g)

die Frage, ob die IKT-Unterauftragnehmer, die IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Teile davon erbringen, derselben Gruppe angehören wie das Finanzunternehmen, für das diese Dienstleistungen erbracht werden;

h)

die Frage, ob die IKT-Unterauftragnehmer, die IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Teile davon erbringen, einer Zulassung, einer Registrierung oder der Beaufsichtigung oder Überwachung durch eine zuständige Behörde in einem Mitgliedstaat oder dem Überwachungsrahmen nach Kapitel V Abschnitt II der Verordnung (EU) 2022/2554 unterliegen;

i)

die Frage, ob die IKT-Drittdienstleister, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile davon unterstützen, einer Zulassung, einer Registrierung oder der Beaufsichtigung oder Überwachung durch eine Aufsichtsbehörde in einem Drittstaat unterliegen;

j)

die Frage, ob sich die Erbringung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Teile davon auf einen einzigen Unterauftragnehmer eines IKT-Drittdienstleisters oder eine kleine Zahl solcher Unterauftragnehmer konzentriert;

k)

die Frage, ob sich die Vergabe von Unteraufträgen für IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile unterstützen, auf die Übertragbarkeit dieser IKT-Dienstleistungen auf einen anderen IKT-Drittdienstleister auswirken würde;

l)

die potenzielle Auswirkung von Störungen auf die Kontinuität und Verfügbarkeit der IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile davon unterstützen und vom IKT-Drittdienstleister erbracht werden, wenn ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der IKT-Dienstleistungen erbringt, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile davon unterstützen.