Aktualisiert 11/05/2025
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Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2025/300

Artikel 4

Informationen, die in Bezug auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auszutauschen sind

In Bezug auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen tauschen die zuständigen Behörden für Untersuchungs-, Aufsichts- und Durchsetzungszwecke die folgenden Informationen aus:

a)

Informationen und Unterlagen, die im Zuge eines Antrags auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission (11) oder im Zuge der Mitteilung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 der Kommission (12) eingegangen sind und gegebenenfalls später im Rahmen der Aufsichtstätigkeiten ergänzt werden, einschließlich folgender Informationen:

i)

Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, Rechtsträgerkennung nach Artikel 17 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards gemäß Artikel 68 Absatz 10 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/1114 URL seiner Website, E-Mail-Kontaktadresse, Telefonnummer und physische Anschrift sowie Auszüge aus den nationalen Registern;

ii)

gegebenenfalls die in Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Satzung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen;

iii)

Informationen über das Leitungsorgan des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, einschließlich folgender Informationen:

1.

Namen und, soweit verfügbar, persönliche Identifikationsnummern seiner Mitglieder;

2.

Informationen über die Funktionen, die jedes Mitglied beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen wahrnimmt;

3.

gegebenenfalls Informationen über etwaige Änderungen im Leitungsorgan und deren Bewertung durch die zuständige Behörde;

iv)

Informationen über die Mitglieder des Leitungsorgans des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die für die Bewertung ihres guten Leumunds und ihrer Eignung erforderlich sind und die, soweit verfügbar, folgende Informationen umfassen:

1.

Informationen über ihre Berufserfahrung, ihre Fähigkeiten und die für ihre Aufgaben im Leitungsorgan aufgewendete Zeit;

2.

Informationen über ihre Reputation nach Artikel 7 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305;

v)

Informationen über Anteilseigner, die mindestens 10 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen halten, einschließlich ihrer Identität, der Höhe ihrer Beteiligungen und der Informationen über ihre Reputation nach Artikel 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2025/414 der Kommission (13), und gegebenenfalls die Bewertung des geplanten Erwerbs oder der geplanten Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung an einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen durch die zuständige Behörde nach Artikel 83 der Verordnung (EU) 2023/1114;

vi)

Informationen über Organisationsstruktur und operative Bedingungen und über die Einhaltung der in Titel V der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Anforderungen, darunter Informationen über:

1.

den Geschäftsplan, aus dem die Arten der erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen hervorgeht, mit Angabe von Ort und Art der Vermarktung dieser Dienstleistungen, nach Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114;

2.

die Regelungen für die Unternehmensführung und internen Kontrollmechanismen nach Artikel 62 Absatz 2 Buchstaben f und i der Verordnung (EU) 2023/1114;

3.

die Einhaltung der Artikel 67, 68 und 70 der Verordnung (EU) 2023/1114, einschließlich der Verfahren für Risikomanagement und Rechnungslegung;

4.

sofern verfügbar, die Zahl der Kunden, die in einem bestimmten Mitgliedstaat niedergelassen oder ansässig sind und Dienstleistungen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, den Wert der für diese Kunden verwalteten oder gehaltenen Kryptowerte und das Volumen der für diese Kunden ausgeführten Transaktionen;

5.

jede Situation, in der ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen im Verdacht steht, die in Titel V der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Anforderungen nicht zu erfüllen, mit einer Erläuterung der daraufhin von der zuständigen Behörde ergriffenen oder geplanten Maßnahmen;

b)

Informationen über die von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 68 Absatz 9 und Artikel 76 Absatz 15 der Verordnung (EU) 2023/1114 geführten Aufzeichnungen;

c)

Informationen über die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, auch im Fall, dass die Zulassung verweigert oder der Zulassungsantrag zurückgezogen wurde, und Informationen über jeden Entzug einer Zulassung gemäß Artikel 64 der Verordnung (EU) 2023/1114;

d)

Informationen über gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 gegen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verhängte Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, Verwaltungs- oder Durchsetzungsmaßnahmen;

e)

jegliche sonstigen Informationen, die für die Zusammenarbeit zuständiger Behörden bei ihrer Untersuchungs-, Aufsichts- und Durchsetzungstätigkeit gemäß Artikel 95 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 benötigt werden.


(11)  Delegierte Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der in einen Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben (ABl. L, 2025/305, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/305/oj).

(12)  Delegierte Verordnung (EU) 2025/303 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von bestimmten Finanzunternehmen in die Mitteilung zur Bekundung ihrer Absicht zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben (ABl. L, 2025/303, 20.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/303/oj).

(13)  Delegierte Verordnung (EU) 2025/414 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des genauen Inhalts der Informationen, die für die Beurteilung des geplanten Erwerbs der qualifizierten Beteiligung an einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erforderlich sind (ABl. L, 2025/414, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/414/oj).