Artikel 4
Informationen, die in Bezug auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auszutauschen sind
In Bezug auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen tauschen die zuständigen Behörden für Untersuchungs-, Aufsichts- und Durchsetzungszwecke die folgenden Informationen aus:
a) |
Informationen und Unterlagen, die im Zuge eines Antrags auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission (11) oder im Zuge der Mitteilung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 der Kommission (12) eingegangen sind und gegebenenfalls später im Rahmen der Aufsichtstätigkeiten ergänzt werden, einschließlich folgender Informationen:
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b) |
Informationen über die von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 68 Absatz 9 und Artikel 76 Absatz 15 der Verordnung (EU) 2023/1114 geführten Aufzeichnungen; |
c) |
Informationen über die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, auch im Fall, dass die Zulassung verweigert oder der Zulassungsantrag zurückgezogen wurde, und Informationen über jeden Entzug einer Zulassung gemäß Artikel 64 der Verordnung (EU) 2023/1114; |
d) |
Informationen über gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 gegen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verhängte Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, Verwaltungs- oder Durchsetzungsmaßnahmen; |
e) |
jegliche sonstigen Informationen, die für die Zusammenarbeit zuständiger Behörden bei ihrer Untersuchungs-, Aufsichts- und Durchsetzungstätigkeit gemäß Artikel 95 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 benötigt werden. |
(11) Delegierte Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der in einen Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben (ABl. L, 2025/305, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/305/oj).
(12) Delegierte Verordnung (EU) 2025/303 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von bestimmten Finanzunternehmen in die Mitteilung zur Bekundung ihrer Absicht zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben (ABl. L, 2025/303, 20.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/303/oj).
(13) Delegierte Verordnung (EU) 2025/414 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des genauen Inhalts der Informationen, die für die Beurteilung des geplanten Erwerbs der qualifizierten Beteiligung an einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erforderlich sind (ABl. L, 2025/414, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/414/oj).