Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. |
„Mitarbeiter“ alle Beschäftigten eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token und alle Mitglieder der Leitungsorgane eines solchen Emittenten; |
2. |
„Geschäftsleitung“ natürliche Personen, die bei einem Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token Leitungsfunktionen wahrnehmen und die für die tägliche Geschäftsführung des Emittenten unter der Leitung seines Leitungsorgans verantwortlich und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig sind, ohne jedoch Mitglied des Leitungsorgans zu sein; |
3. |
„Identifizierte Mitarbeiter“ Mitarbeiter, die wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil eines Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token oder auf das Risikoprofil der von einem solchen Emittenten ausgegebenen vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token haben; |
4. |
„Managementverantwortung“ eine Situation, in der ein Mitarbeiter entweder
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5. |
„Risikobereitschaft“ das aggregierte Niveau und die Arten des Risikos, das ein Emittent von vermögenswertereferenzierten oder von E-Geld-Token im Rahmen seiner Risikotragfähigkeit in Einklang mit seinem Geschäftsmodell zu übernehmen bereit ist, um seine strategischen Ziele zu erreichen; |
6. |
„Geschäftsbereich“ einen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; |
7. |
„Wesentlicher Geschäftsbereich“ einen Geschäftsbereich im Sinne des Artikels 142 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der gemäß der Bewertung des Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder von E-Geld-Token einen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell des Emittenten hat oder eine wesentliche Grundlage für Einnahmen, Gewinn oder Franchise-Wert des Emittenten darstellt; |
8. |
„Kontrollfunktion“ eine Funktion, die von den von ihr kontrollierten Geschäftsbereichen unabhängig ist, die für interne Kontrollverfahren verantwortlich ist und die die Funktionen Risikomanagement, Compliance und interne Revision umfasst; |
9. |
„Vergütung“ alle Formen der festen und variablen Vergütung, einschließlich
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