ANHANG
VORLAGE FÜR REGELMÄẞIGE OFFENLEGUNGEN NACH DER EMISSION — ANLEIHEN, DIE ALS ÖKOLOGISCH NACHHALTIG VERMARKTET WERDEN
[Wurden die nach der Emission erfolgenden regelmäßigen Offenlegungen überarbeitet, muss dies im Titel erkennbar sein.]
Weder die Vorlage noch ihr Inhalt müssen von einer zuständigen Behörde gebilligt oder genehmigt werden.
1. Allgemeine Informationen
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[Datum der Emission der Anleihe(n) oder Tranchen der Anleihe(n)]
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[Datum der Veröffentlichung der regelmäßigen Offenlegungen nach der Emission]
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[Erster und letzter Tag des Zeitraums, der Gegenstand der jährlichen Offenlegungen nach der Emission ist: [Datum-Datum]]
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[Rechtliche Bezeichnung des Emittenten]
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[Soweit verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI) des Emittenten]
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[Internetadresse, unter der Anleger Angaben für eine Kontaktaufnahme mit dem Emittenten finden]
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[Internetadresse, unter der Anleger etwaige Dokumente im Zusammenhang mit der/den Anleihe(n) wie Rahmen für grüne Anleihen, die ausgefüllten freiwilligen Vorlagen und regelmäßige Berichte finden]
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[Soweit verfügbar, vom Emittenten vergebene(r) Anleihename(n)]
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[Soweit verfügbar, internationale Wertpapier-Identifikationsnummern (ISIN) der Anleihe(n) und ihrer Tranchen]
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[Wenn die regelmäßigen Offenlegungen nach der Emission einer Nachemissionsprüfung unterzogen wurden: Name und Kontaktdaten des externen Prüfers und Link zur betreffenden Nachemissionsprüfung]
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[Soweit verfügbar, Name der zuständigen Behörde, die den/die Anleiheprospekt(e) genehmigt hat, und Link zu dem/den Prospekt(en)]
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2. Umweltstrategie und Begründung
Allgemeines
Verknüpfung mit den wesentlichen Leistungsindikatoren für Vermögenswerte, Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx)
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[Wenn der Emittent der Offenlegungspflicht gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 unterliegt, die Art und Weise, in der die Anleiheerlöse zur Taxonomiekonformität der Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben des Emittenten beigetragen haben.]
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Verbindung zu den Übergangsplänen
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[Wenn der Emittent einer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Plänen gemäß Artikel 19a Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii oder gegebenenfalls Artikel 29a Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2) unterliegt oder wenn der Emittent solche Pläne freiwillig veröffentlicht hat:
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die Art und Weise, in der die Anleiheerlöse zur Finanzierung und Umsetzung dieser Pläne beigetragen haben, und
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ein Link zur Website, auf der diese Pläne veröffentlicht werden.]
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3. Erlösverwendung
[Die nachstehend aufgeführten Angaben sollten mindestens auf Ebene der Wirtschaftstätigkeit und im Idealfall auf Projekt- oder Projektgruppenebene vorgelegt werden. Vertraulichkeitsvereinbarungen, Wettbewerbserwägungen oder eine große Zahl infrage kommender Projekte und ähnliche Erwägungen können es rechtfertigen, hier nicht zu sehr ins Detail zu gehen.]
Verwendung für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
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[Angaben dazu, ob der Emittent die Erlöse nach einem schrittweisen Ansatz oder für ein Portfolio aus Vermögenswerten verwendet, und ob es sich bei der/den Anleihe(n) um (eine) Verbriefungsanleihe(n) handelt]
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[Der Anteil der Anleiheerlöse, der entsprechend der vom Emittenten angewandten Methode für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852 verwendet wurde: mindestens [XX] % der Anleiheerlöse]
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[Bei öffentlichen Emittenten und Verwendung der Anleiheerlöse für Steuervergünstigungen, Subventionen, Vorleistungen oder laufende Transfers innerhalb eines Staates und im Rahmen internationaler Zusammenarbeit oder andere Arten öffentlicher Ausgaben, eine klare Beschreibung der Verwendung für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten und -ziele]
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[Der Emittent füllt entweder die nachstehende Tabelle A oder die nachstehende Tabelle B aus, je nachdem, ob er die Erlöse nach einem schrittweisen Ansatz oder für ein Portfolio aus Vermögenswerten verwendet. Die entsprechenden Gesamtbeträge sind ebenfalls einzutragen.]
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Ausnahmen
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4. Umweltauswirkungen (fakultativ)
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[Soweit verfügbar, eine Beschreibung der Umweltauswirkungen der Anleiheerlöse]
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[Hier können auch Angaben zu spezifischen Parametern gemacht werden, zum Beispiel: eingesparte Treibhausgasemissionen (tCO2e), installierte Kapazität für erneuerbare Energien (gemessen in MW), Verringerung des Energieverbrauchs (MWh) und/oder Verringerung der Energieintensität (MWh je Produktionseinheit), Verringerung der Wasserentnahme (m3) und/oder Verringerung der Wasserintensität (m3 je Produktionseinheit), Verringerung der anfallenden Abfälle (metrische Tonnen) und Verringerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle (metrische Tonnen), Verringerung der betroffenen Landfläche (ha) oder Wiederherstellung von Landflächen (ha) mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.]
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5. Angaben zur Berichterstattung
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[Link zur Website des Emittenten]
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[Gegebenenfalls ein Link zu den einschlägigen Berichten des Emittenten, wie dem konsolidierten Lagebericht oder dem konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht gemäß Richtlinie 2013/34/EU]
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6. Sonstige einschlägige Angaben
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[Im Falle einer Verbriefungsanleihe sind Bezugnahmen auf den Emittenten in diesem Dokument als Bezugnahmen auf den Originator zu verstehen und gegebenenfalls durch Bezugnahmen auf den Originator zu ersetzen.]
VORLAGE FÜR REGELMÄẞIGE OFFENLEGUNGEN NACH DER EMISSION — ANLEIHEN, DIE AN NACHHALTIGKEITSZIELE GEKNÜPFT SIND
[Wurden die nach der Emission erfolgenden regelmäßigen Offenlegungen überarbeitet, muss dies im Titel erkennbar sein.]
Weder die Vorlage noch ihr Inhalt müssen von einer zuständigen Behörde gebilligt oder genehmigt werden.
1. Allgemeine Informationen
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[Datum der Emission der Anleihe(n) oder Tranchen der Anleihe(n)]
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[Datum der Veröffentlichung der regelmäßigen Offenlegungen nach der Emission]
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[Erster und letzter Tag des Zeitraums, der Gegenstand der jährlichen Offenlegungen nach der Emission ist: [Datum-Datum]]
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[Rechtliche Bezeichnung des Emittenten]
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[Soweit verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI) des Emittenten]
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[Internetadresse, unter der Anleger Angaben für eine Kontaktaufnahme mit dem Emittenten finden]
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[Internetadresse, unter der Anleger etwaige Dokumente im Zusammenhang mit der/den Anleihe(n) wie Rahmen für grüne Anleihen, die ausgefüllten freiwilligen Vorlagen und regelmäßige Berichte finden]
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[Soweit verfügbar, vom Emittenten vergebene(r) Anleihename(n)]
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[Soweit verfügbar, internationale Wertpapier-Identifikationsnummern (ISIN) der Anleihe(n) und ihrer Tranchen]
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[Soweit verfügbar, Name der zuständigen Behörde, die den/die Anleiheprospekt(e) genehmigt hat, und Link zu dem Prospekt]
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[Wenn die regelmäßigen Offenlegungen nach der Emission einer Nachemissionsprüfung unterzogen wurden: Name und Kontaktdaten des externen Prüfers und Link zur betreffenden Nachemissionsprüfung]
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2. Umweltstrategie und Begründung
Wichtige Merkmale der Anleihe
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[Die Begründung und eine Beschreibung des Ambitionsniveaus]
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[Eine Beschreibung der Wesentlichkeit und der Berechnungsmethode für die vom Emittenten festgelegten zentralen Leistungsindikatoren und entsprechenden Nachhaltigkeitsziele sowie aktuelle Informationen über die erzielten Fortschritte bei den ausgewählten zentralen Leistungsindikatoren, gegebenenfalls einschließlich der Ausgangswerte, sowie Aktualisierungen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen und alle sonstigen Informationen, die für die Analyse der erzielten Fortschritte bei den Leistungsindikatoren und den Nachhaltigkeitszielen relevant sind]
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[Eine Erklärung darüber, ob die zentralen Leistungsindikatoren einer externen Prüfung, Umweltbetriebsprüfung oder einem vergleichbaren Zweitgutachten unterzogen wurden, und gegebenenfalls den Namen der für diese Prüfung oder dieses Gutachten zuständigen Stelle]
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[Gegebenenfalls die Art und Weise, in der die Anleihe mit den taxonomiekonformen Umsätzen, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben des Emittenten verknüpft ist, durch Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission (4)]
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[Eine Beschreibung der Anleihestruktur, einschließlich des Kuponanpassungsmechanismus]
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Allgemeines
Verbindung zu den Übergangsplänen
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[Wenn der Emittent einer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Plänen gemäß Artikel 19a Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii oder gegebenenfalls Artikel 29a Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) unterliegt oder wenn der Emittent solche Pläne freiwillig veröffentlicht hat:
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die Art und Weise, in der die Anleiheerlöse zur Finanzierung und Umsetzung dieser Pläne beigetragen haben, und
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ein Link zur Website, auf der diese Pläne veröffentlicht werden.]
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3. Angaben zur Berichterstattung
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[Link zur Website des Emittenten]
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[Gegebenenfalls ein Link zu den einschlägigen Berichten des Emittenten, wie dem konsolidierten Lagebericht oder dem konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht gemäß Richtlinie 2013/34/EU]
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4. Sonstige einschlägige Angaben
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Tabelle A — Diese Tabelle ist den nach der Emission erfolgenden regelmäßigen Offenlegungen zu Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden, anzufügen, wenn die Anleiheerlöse nach einem schrittweisen Ansatz verwendet werden
[Die Angaben in der nachstehenden Tabelle sind mindestens auf Ebene der Wirtschaftstätigkeit und im Idealfall auf Projekt- oder Projektgruppenebene vorzulegen. Vertraulichkeitsvereinbarungen, Wettbewerbserwägungen oder eine große Zahl infrage kommender Projekte und ähnliche Erwägungen können es rechtfertigen, hier nicht zu sehr ins Detail zu gehen.]
Die Angaben in der nachstehenden Tabelle beziehen sich auf den Zeitraum von der Emission der betreffenden Anleihe bis zum Berichtsdatum.
Tabelle A
1.
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Name, Standort und Beschreibung des Projekts (oder der Projektgruppe oder Wirtschaftstätigkeit)
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1.1
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(für jedes Projekt/jede Projektgruppe/jede Wirtschaftstätigkeit) [Name]
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1.3
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[Grundlegende Beschreibung]
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2.
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Höhe der verwendeten Anleiheerlöse
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2.1
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[Anleiheerlöse, die seit dem Emissionsdatum für dieses Projekt/die Projektgruppe/Wirtschaftstätigkeit verwendet wurden]
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2.2
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[Anleiheerlöse, die im Berichtszeitraum für dieses Projekt/die Projektgruppe/Wirtschaftstätigkeit verwendet wurden]
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2.3
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Anteil des Projekts, der durch die Anleihe(n) finanziert wird
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3.
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Anteil der Gesamterlöse, die für die Finanzierung (im Jahr der Emission oder nach dem Emissionsjahr) oder (früher) für die Refinanzierung verwendet werden
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3.1
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[Anteil des Betrags in Zeile 2.1, der für die Finanzierung und Refinanzierung verwendet wird]
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3.2
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[Anteil des Betrags in Zeile 2.2, der für die Finanzierung und Refinanzierung verwendet wird]
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4.
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Art und Wirtschaftszweig der durch die Anleihe(n) finanzierten Wirtschaftstätigkeiten
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4.1
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[Für jede Wirtschaftstätigkeit im Zusammenhang mit dem durch die Anleihe(n) finanzierten Projekt: die Arten/Wirtschaftszweige]
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4.2
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[Für jede Wirtschaftstätigkeit im Zusammenhang mit dem durch die Anleihe(n) finanzierten Projekt: gegebenenfalls der entsprechende NACE-Code der Projekte laut statistischer Systematik der Wirtschaftszweige gemäß Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (7)]
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5.
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Betrag der Erlöse aus der/den taxonomiekonformen Anleihe(n)
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5.1
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[von den gesamten für das Projekt verwendeten Anleiheerlösen der Betrag, der für eine seit dem Emissionsdatum taxonomiekonforme Tätigkeit verwendet wird]
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5.2
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[Prozentsatz des in Zeile 2.1 angegebenen Betrags]
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5.3
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[von den im Berichtszeitraum für das Projekt verwendeten Anleiheerlösen der Betrag, der für eine im Berichtszeitraum taxonomiekonforme Tätigkeit verwendet wird]
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5.4
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[Prozentsatz des in Zeile 2.2 angegebenen Betrags]
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6.
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Umweltziele und technische Bewertungskriterien
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7.
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Art ökologisch nachhaltiger Vermögenswerte und Ausgaben
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7.1
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[des im Berichtszeitraum verwendeten Betrags in Zeile 5.3, Betrag der Investitionsausgaben]
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7.2
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[des im Berichtszeitraum verwendeten Betrags in Zeile 5.3, Betrag der Betriebsausgaben]
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7.3
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[des im Berichtszeitraum verwendeten Betrags in Zeile 5.3, Betrag des Anlagevermögens]
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7.4
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[des im Berichtszeitraum verwendeten Betrags in Zeile 5.3, Betrag der finanziellen Vermögenswerte]
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8.
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Betrag der Erlöse aus der/den nicht taxonomiekonformen Anleihe(n)
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8.1
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[von den gesamten für das Projekt verwendeten Anleiheerlösen der Betrag, der für eine seit dem Emissionsdatum nicht taxonomiekonforme Tätigkeit verwendet wird]
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8.2
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[Prozentsatz des in Zeile 2.1 angegebenen Betrags]
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8.3
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[von den im Berichtszeitraum für das Projekt verwendeten Anleiheerlösen der Betrag, der für eine im Berichtszeitraum nicht taxonomiekonforme Tätigkeit verwendet wird]
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8.4
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[Prozentsatz des in Zeile 2.2 angegebenen Betrags]
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9.
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Sonstige einschlägige Angaben
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9.1
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[Sonstige einschlägige Angaben wie einschlägige maßgebliche Umweltleistungsindikatoren, Links zu Websites mit einschlägigen Angaben und Links zu einschlägigen öffentlichen Dokumenten mit ausführlicheren Angaben wie beispielsweise die Website des Emittenten, auf der das Projekt beschrieben wird, oder ein Bericht einer Umweltberatungsstelle]
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Gesamtbeträge:
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Seit der Emission
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[Berichtszeitraum]
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Gesamtbetrag der seit der Emission verwendeten Anleiheerlöse: [X]
Davon Gesamtbetrag der Anleiheerlöse, die seit der Emission für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten verwendet wurden: [X]
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Gesamtbetrag der im Berichtszeitraum verwendeten Anleiheerlöse: [X]
Davon Gesamtbetrag der Anleiheerlöse, die im Berichtszeitraum für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten verwendet wurden: [X]
Davon:
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Gesamtbetrag der Anleiheerlöse, die im Berichtszeitraum für taxonomiekonforme Investitionsausgaben verwendet wurden: [X]
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—
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Gesamtbetrag der Anleiheerlöse, die im Berichtszeitraum für taxonomiekonforme Betriebsausgaben verwendet wurden: [X]
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—
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Gesamtbetrag der Anleiheerlöse, die im Berichtszeitraum für taxonomiekonforme [andere Zwecke] verwendet wurden: [X]
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Tabelle B — Diese Tabelle ist den nach der Emission erfolgenden regelmäßigen Offenlegungen zu Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden, anzufügen, wenn die Anleiheerlöse für ein Portfolio aus Vermögenswerten verwendet werden
[Die Angaben in der nachstehenden Tabelle sind mindestens auf Ebene der Wirtschaftstätigkeit und im Idealfall auf Projekt- oder Projektgruppenebene vorzulegen. Vertraulichkeitsvereinbarungen, Wettbewerbserwägungen oder eine große Zahl infrage kommender Projekte und ähnliche Erwägungen können es rechtfertigen, hier nicht zu sehr ins Detail zu gehen.]
Die Angaben in der nachstehenden Tabelle beziehen sich auf den Berichtszeitraum.
Tabelle B
Ausstehende Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden
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Portfolio ökologisch nachhaltiger Vermögenswerte
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Übersicht über alle ausstehenden Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden, unter Angabe ihres Einzel- und Gesamtwerts
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Übersicht über die Vermögenswerte in der Bilanz des Emittenten, die folgende Angaben enthält:
1.
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[Name, Standort und grundlegende Beschreibung des Projekts]
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2.
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[Sofern verfügbar, Angabe der Anleiheerlöse, die für dieses Projekt verwendet werden sollen]
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3.
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[Sofern verfügbar, Angabe des Anteils des Betrags unter Nummer 2, der für die Finanzierung und Refinanzierung zu verwenden ist]
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4.
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[Für jede Wirtschaftstätigkeit im Zusammenhang mit dem durch die Anleihe finanzierten Projekt: Art, Wirtschaftszweig und gegebenenfalls der NACE-Code der Projekte laut statistischer Systematik der Wirtschaftszweige gemäß Verordnung (EG) Nr. 1893/2006]
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5.
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[Sofern verfügbar, den Betrag der Erlöse für das durch die Anleihe finanzierte Projekt, die für eine taxonomiekonforme Tätigkeit verwendet werden] [Prozentsatz des unter Nummer 2 angegebenen Betrags]
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6.
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[Das bzw. die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 genannte(n) angestrebte(n) Umweltziel(e)] [Angabe, welche der nach Artikel 10 Absatz 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 2 oder Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/852 erlassenen delegierten Rechtsakte zur Festlegung der technischen Bewertungskriterien verwendet werden und deren Geltungsbeginn] [Angaben zu der Methode und den Annahmen, die für die Berechnung der zentralen Wirkungsparameter gemäß den nach Artikel 10 Absatz 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/852 erlassenen delegierten Rechtsakten sowie für etwaige zusätzliche Wirkungsparameter verwendet werden]
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7.
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[Falls verfügbar, Angabe über den Betrag und/oder die Zahl der neuen Projekte im Vergleich zum Betrag der Emission neuer Anleihen im Kalenderjahr der Emission]
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8.
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[Sonstige einschlägige Angaben wie einschlägige maßgebliche Umweltleistungsindikatoren sowie Links zu Websites mit einschlägigen Angaben und Links zu einschlägigen öffentlichen Dokumenten mit ausführlicheren Angaben]
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Gesamtwert des Portfolios ausstehender Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden
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Gesamtwert des Portfolios ökologisch nachhaltiger Vermögenswerte:
Gesamtwert des Portfolios ökologisch nachhaltiger Vermögenswerte im Zusammenhang mit einer taxonomiekonformen Tätigkeit:
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(1) Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13, ELI: 2020/852/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj).
(2) Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2013/34/oj).
(3) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17, ELI: 2020/1818/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/1818/oj ).
(4) Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist (ABl. L 443 vom 10.12.2021, S. 9, ELI: 2021/2178/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/2178/oj).
(5) Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13, ELI: 2020/852/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj).
(6) Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2013/34/oj).
(7) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj)
(8) Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13, ELI: 2020/852/oj" >http://data.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/753/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)