Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 26/07/2023
Änderungen
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Artikel 2 - Beschluss 2021/1870

Artikel 2

Die Produktgruppe „Tierpflegeprodukte“ umfasst alle Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, mit Tierhaaren in Berührung zu kommen, um diese zu reinigen oder ihren Zustand zu verbessern, wie Shampoos und Conditioner für Tiere.

Tierpflegeprodukte, die speziell zu Desinfektions- oder antibakteriellen Zwecken vermarktet werden, fallen nicht unter diese Produktgruppe.

Die Produktgruppe „Tierpflegeprodukte“ umfasst Rinse-off-Produkte, die sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.