Artikel 3
Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.
„Leave-on-Produkte“: Produkte, die vermarktet werden als Produkte, die nach dem normalen Gebrauch nicht dazu bestimmt sind, mit Wasser entfernt zu werden;
2.
„Rinse-off-Produkte“: Produkte, die vermarktet werden als Produkte, die nach dem normalen Gebrauch dazu bestimmt sind, mit Wasser entfernt zu werden.