Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 26/07/2023
Änderungen
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Artikel 3 - Beschluss 2021/1870

Artikel 3

Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. 

Leave-on-Produkte“: Produkte, die vermarktet werden als Produkte, die nach dem normalen Gebrauch nicht dazu bestimmt sind, mit Wasser entfernt zu werden;

2. 

Rinse-off-Produkte“: Produkte, die vermarktet werden als Produkte, die nach dem normalen Gebrauch dazu bestimmt sind, mit Wasser entfernt zu werden.