Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 26/07/2023
Änderungen
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Artikel 6 - Beschluss 2021/1870

Artikel 6

Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „Kosmetische Mittel“ den Code „030“.

Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „Tierpflegeprodukte“ den Code „054“.