Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 26/07/2023
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 5 - Beschluss 2021/1870

Artikel 5

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2027.