Aktualisiert 26/10/2025
Tritt in Kraft am 03/11/2025

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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2025/1265

Artikel 2

Methode zur Bestimmung eines nicht derivativen Geschäfts als Kauf- oder Verkaufsposition in ihrem Hauptrisikofaktor

Um zu bestimmen, ob es sich bei einer nicht derivativen Position um eine Kauf- oder Verkaufsposition in ihrem Hauptrisikofaktor im Sinne von Artikel 94 Absatz 3 und Artikel 325a Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 handelt, wenden die Institute eine der folgenden Methoden an:

a)

Sie berechnen die Delta-Risikosensitivität des Hauptrisikofaktors gemäß Artikel 325r der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und stufen das Geschäft wie folgt ein:

i)

als Kaufposition in diesem Risikofaktor, wenn die entsprechende Delta-Risikosensitivität positiv ist, oder

ii)

als Verkaufsposition in diesem Risikofaktor, wenn die entsprechende Delta-Risikosensitivität negativ ist;

b)

Sie bewerten die Abhängigkeit des Werts der Position vom Hauptrisikofaktor anhand des Handels- oder Absicherungszwecks des Geschäfts in Bezug auf diesen Risikofaktor und stufen das Geschäft aufgrund dieser Bewertung als Kauf- oder Verkaufsposition in ihrem Hauptrisikofaktor ein.