Artikel 8
Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Bearbeitung von Beschwerden
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen analysieren fortlaufend Daten zur Bearbeitung von Beschwerden. Dazu gehören alle folgenden Daten:
a) |
die durchschnittliche Bearbeitungszeit im relevanten Zeitraum, und zwar für jeden Schritt des Beschwerdeverfahrens, einschließlich Bestätigung, Untersuchung und Antwort, |
b) |
die Anzahl der eingegangenen Beschwerden im relevanten Zeitraum und für jeden Schritt des Beschwerdeverfahrens die Anzahl der Beschwerden, bei denen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die in seinem Beschwerdeverfahren festgelegten Fristen nicht eingehalten hat, |
c) |
die Kategorien der Themen, auf die sich die Beschwerden beziehen, |
d) |
Ergebnisse der Untersuchungen. |