Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft seit 20/04/2025

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
31/03/2025
Delegierte Verordnung 2025/414 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2025/414

Delegierte Verordnung (EU) 2025/414 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des genauen Inhalts der Informationen, die für die Beurteilung einer geplanten Übernahme einer qualifizierten Beteiligung an einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erforderlich sind

ErwägungsgründeArtikel 1 - Allgemeine Informationen zum interessierten ErwerberArtikel 2 - Zusätzliche Informationen zu interessierten Erwerbern, die natürliche Personen sindArtikel 3 - Zusätzliche Informationen zu interessierten Erwerbern, die juristische Personen sindArtikel 4 - Von Personen, die eine indirekte qualifizierte Beteiligung an dem Zielunternehmen erwerben, vorzulegende InformationenArtikel 5 - Informationen zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens leiten werdenArtikel 6 - Informationen zur geplanten ÜbernahmeArtikel 7 - Informationen zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die AufsichtArtikel 8 - Informationen zur Finanzierung der geplanten ÜbernahmeArtikel 9 - Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 %Artikel 10 - Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von mehr als 20 % und bis zu 50 %Artikel 11 - Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von über 50 %Artikel 12 - Eingeschränkte InformationsanforderungenArtikel 13 - Inkrafttreten