Artikel 4
Von Personen, die eine indirekte qualifizierte Beteiligung an dem Zielunternehmen erwerben, vorzulegende Informationen
(1) Beabsichtigt ein interessierter Erwerber, direkt oder indirekt die Kontrolle über einen bestehenden Inhaber einer qualifizierten Beteiligung an einem Zielunternehmen zu erwerben, unabhängig davon, ob es sich bei dieser bestehenden Beteiligung um eine direkte oder indirekte Beteiligung handelt, oder kontrolliert er direkt oder indirekt den interessierten direkten Erwerber einer qualifizierten Beteiligung an einem Zielunternehmen, so hat er Folgendes vorzulegen:
a) |
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine natürliche Person handelt, die in Artikel 1 Absatz 1, in den Artikeln 2, 6 und 8 bzw. in den Artikeln 9, 10 oder 11 genannten Informationen; |
b) |
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine juristische Person handelt, die in Artikel 1 Absätze 2 bis 5 bzw. in den Artikeln 3, 6 und 8 sowie in den Artikeln 9, 10 oder 11 genannten Informationen (je nach Sachlage). |
(2) Erfüllt der interessierte Erwerber die in Absatz 1 genannten Bedingungen nicht, so hat er die in Absatz 3 Buchstaben a und b genannten Informationen vorzulegen, wenn die Prozentsätze der Beteiligungen entlang der gesamten Unternehmenskette, ausgehend von der direkt an dem Zielunternehmen gehaltenen qualifizierten Beteiligung, multipliziert mit der Beteiligung auf der unmittelbar darüber liegenden Ebene in der Unternehmenskette eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 % ergeben. Die Multiplikation erfolgt entlang der Unternehmenskette ansteigend so lange, wie das Multiplikationsergebnis mindestens 10 % beträgt.
(3) Kontrolliert der interessierte Erwerber eine natürliche oder juristische Person, die eine qualifizierte Beteiligung gemäß Absatz 2 hält, so hat der interessierte Erwerber Folgendes vorzulegen:
a) |
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine natürliche Person handelt, die in Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Buchstaben a, b bis f und h, Artikel 6 Buchstaben a bis f und Artikel 8 genannten Informationen; |
b) |
wenn es sich bei dem interessierten Erwerber um eine juristische Person handelt, die in Artikel 1 Absätze 2, 3, 4 oder 5, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii, Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben f bis i, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 6 Buchstaben a bis f und Artikel 8 genannten Informationen. |