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a)
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Informationen über die Geschäftstätigkeit des antragstellenden Emittenten, einschließlich:
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i)
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der wesentlichen Merkmale des vermögenswertereferenzierten Token, für das die Zulassung beantragt wird, wozu alle der folgenden Angaben zählen:
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1.
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Name und Art des vermögenswertereferenzierten Token, das der antragstellende Emittent ausgeben will und für das die Zulassung zum öffentlichen Angebot oder die Zulassung zum Handel beantragt wird;
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2.
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die Angabe, ob die Zulassung für ein öffentliches Angebot oder die Zulassung des betreffenden vermögenswertereferenzierten Token zum Handel beantragt wird;
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3.
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Beschreibung des Mechanismus, über den der vermögenswertereferenzierte Token ausgegeben wird, einschließlich der intelligenten Verträge zusammen mit einer Erläuterung ihrer Funktionsweise, der Zahlungsmethode für den Kauf des vermögenswertereferenzierten Token und der Vertriebskanäle, insbesondere der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Verkaufsaufträge ausführen, oder der Plattformen für den Umtausch von Kryptowerten;
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4.
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falls der antragstellende Emittent eine Vereinbarung über den Vertrieb des vermögenswertereferenzierten Token geschlossen hat, Name und Kontaktdaten der Vertreiber und Beschreibung der Rollen, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten sowohl des Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token als auch der Vertreiber, einschließlich des für die Vereinbarung geltenden Rechts;
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5.
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Beschreibung des Mechanismus, über den der vermögenswertereferenzierte Token rückgetauscht wird, gegebenenfalls einschließlich der Angabe, ob Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen an der Durchführung des Rücktauschs beteiligt sein werden;
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6.
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das für die Validierung von Transaktionen verwendete Protokoll oder der Konsensmechanismus, einschließlich der Beschreibung der Merkmale der Wirksamkeit von Abrechnungen;
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7.
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die Einzel- oder Mehrfach-Distributed-Ledger-Technologie (DLT), in der der vermögenswertereferenzierte Token ausgegeben wird, und die Interoperabilitätsbrücken zwischen diesen verschiedenen DTLs, die zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags verfügbar sind, wie im Whitepaper angegeben;
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ii)
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etwaiger bereits bestehender, ausstehender vermögenswertereferenzierter Token, E-Geld-Token, Kryptowerte oder sonstiger digitaler Vermögenswerte, die vom antragstellenden Emittenten ausgegeben werden, mit Angabe der entsprechenden ausstehenden Beträge, der Netzwerke und Märkte, in denen diese vertrieben und gehandelt werden, der Höhe, Zusammensetzung, Verwahrungsvereinbarungen und Verwahrstellen der entsprechenden Vermögensreserve oder gegebenenfalls der Sicherungsanforderungen für E-Geld-Token;
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iii)
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jeglicher sonstiger finanzieller und nichtfinanzieller Tätigkeiten, die der antragstellende Emittent ausübt und die er im Falle der Erteilung der Zulassung weiterhin ausüben will, sowie der Wechselwirkungen zwischen diesen Tätigkeiten, sofern vorhanden;
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iv)
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wenn der antragstellende Emittent einer Gruppe angehört, einer Übersicht über Organisation und Struktur dieser Gruppe, in der die Tätigkeiten der Unternehmen der Gruppe beschrieben und die Mutterunternehmen, Finanzholdinggesellschaften im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (9), gemischte Finanzholdinggesellschaften im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 21 der genannten Verordnung und Investmentholdinggesellschaften im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20a der genannten Verordnung innerhalb der Gruppe angegeben werden, sowie aller Zulassungen, Registrierungen oder sonstigen Lizenzen, die von einer zuständigen Behörde in der Finanzbranche erteilt wurden und von einem solchen Unternehmen der Gruppe oder vom antragstellenden Emittenten gehalten werden;
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