Aktualisiert 02/01/2026
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Artikel 3 - Beschluss 2025/2607

Artikel 3

(1)   Die Produktgruppe „wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben“ umfasst integrierte gebrauchsfertige Metallpackungen, die darauf ausgelegt sind, von Verbrauchern und gewerblichen Nutzern zur Dekoration oder zur Gewährleistung besonderer Leistungsmerkmale an Gebäuden, Gebäudedekorationen oder Einbauten sowie zugehörigen Strukturen eingesetzt zu werden.

Die Metallpackungen sind mit einem Ventil und einer wasserbasierten Farbformulierung ausgestattet, die unter Druck steht und beim Betätigen des Ventils kontrolliert abgegeben wird.

(2)   Die Produktgruppe „wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben“ umfasst nicht:

a)

Aerosol-Sprühfarben mit organischer, lösemittelbasierter Farbformulierung;

b)

Aerosol-Sprühfarben, die nach den Einstufungsvorschriften für Gemische gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) als extrem entzündbares Aerosol (H222) oder entzündbares Aerosol (H223) eingestuft werden;

c)

Aerosol-Sprühfarben, die als Systeme mit antimikrobieller, antibakterieller, antiviraler, desinfizierender oder sonstiger primärer biozider Wirkung zum Nutzen der menschlichen Gesundheit oder im Zusammenhang mit Hygienestandards in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie, im Gesundheitswesen oder in anderen Sektoren vermarktet werden, die über den Schutz der Topf- und der Trockenfilm-Konservierung hinausgehen (d. h. über Biozidprodukte der Produktarten 6 und 7 gemäß Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012);

d)

wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben, die als Ersatz für herkömmliche Farben bei großflächigen Anwendungen sowohl auf Wand- als auch auf Deckenoberflächen gekennzeichnet sind;

e)

wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben zur Straßenmarkierung.


(7)  Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj).