Aktualisiert 02/01/2026
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 7 - Beschluss 2025/2607

Artikel 7

(1)   Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „Dekorationsfarben und -lacke und verwandte Produkte“ den Produktgruppenschlüssel „044“.

(2)   Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „Spezialbeschichtungen und verwandte Produkte“ den Produktgruppenschlüssel „056“.

(3)   Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben“ den Produktgruppenschlüssel „057“.