Artikel 1
Benennung einer Kontaktstelle für Antragsteller, die die Zulassung als APA oder ARM beantragen
Die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden benennen eine Kontaktstelle, die sämtliche Angaben von Unternehmen, die eine Zulassung als APA oder ARM beantragen wollen, entgegennimmt. Die Kontaktdaten der benannten Stelle werden auf der Website der ESMA und der zuständigen nationalen Behörden veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.