Aktualisiert 16/12/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 5 - Durchführungsverordnung 2025/1157

Artikel 5

Mitteilung von Änderungen bei der Zusammensetzung des Leitungsorgans durch ein APA oder einen ARM

Ein APA oder ARM übermittelt der ESMA oder gegebenenfalls seiner zuständigen nationalen Behörde Informationen zu allen Mitgliedern seines Leitungsorgans und füllt hierzu das Mitteilungsblatt in Anhang III aus.