Artikel 2
Antragsformular und Mitteilungsblatt für Antragsteller, die eine Zulassung als APA oder ARM beantragen, und Möglichkeiten zur Übermittlung dieser Formulare
(1) Antragsteller, die die Zulassung als APA oder ARM beantragen, übermitteln der ESMA oder gegebenenfalls ihrer zuständigen nationalen Behörde alle in Artikel 27d der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 genannten Informationen und füllen hierzu das Antragsformular in Anhang I der vorliegenden Verordnung aus.
(2) Antragsteller, die die Zulassung als APA oder ARM beantragen, übermitteln der ESMA oder gegebenenfalls ihrer zuständigen nationalen Behörde Informationen zu allen Mitgliedern ihres Leitungsorgans und füllen hierzu das Mitteilungsblatt in Anhang II aus.
(3) Antragsteller, die die Zulassung als APA oder ARM beantragen, geben in ihrem Zulassungsantrag eindeutig an, auf welche spezifische Anforderung gemäß den Artikeln 27a bis 27i der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sie sich beziehen und in welchem Dokument, das ihrem Antrag beigefügt ist, diese Informationen bereitgestellt werden.
(4) Antragsteller, die die Zulassung als APA oder ARM beantragen, geben in ihrem Zulassungsantrag an, ob eine der spezifischen Anforderungen gemäß den Artikeln 27a bis 27i der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 oder der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143 der Kommission (7) für den beantragten Datenbereitstellungsdienst nicht von Belang ist.
(5) Die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden geben auf ihrer Website an, ob die ordnungsgemäß ausgefüllten Zulassungsanträge, Mitteilungen sowie alle etwaigen zusätzlichen Informationen in elektronischer Form zu übermitteln sind.
(7) Delegierte Verordnung (EU) 2025/1143 der Kommission vom 12. Juni 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassungs- und organisatorischen Anforderungen an genehmigte Veröffentlichungssysteme und genehmigte Meldemechanismen sowie die Zulassungsanforderungen für Bereitsteller konsolidierter Datenticker und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571 der Kommission (ABl. L, 2025/1143, 3.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1143/oj).