Aktualisiert 16/12/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3 - Durchführungsverordnung 2025/1157

Artikel 3

Bestätigung des Eingangs eines Antrags auf Zulassung als APA oder ARM

Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des Zulassungsantrags übermittelt die ESMA oder gegebenenfalls die zuständige nationale Behörde dem Antragsteller auf Zulassung als APA oder ARM in elektronischer Form eine Empfangsbestätigung, die auch die Kontaktdaten der gemäß Artikel 1 benannten Kontaktstelle enthält.