Aktualisiert 16/12/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 10 - Delegierte Verordnung 2025/1156

Artikel 10

Vereinbarkeit der Vertragsklauseln mit der Marktdatenpolitik

Die Marktdatenanbieter sorgen dafür, dass die Klauseln der Marktdatenvereinbarung mit den in der veröffentlichten Marktdatenpolitik enthaltenen Informationen vereinbar sind.