Delegierte Verordnung (EU) 2025/415 der Kommission vom 13. Dezember 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anpassung der Eigenmittelanforderung und zur Festlegung der Mindestvorgaben für die Stresstestprogramme der Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token