Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft seit 13/04/2025

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
24/03/2025
Delegierte Verordnung 2025/415 veröffentlicht im ABl.
13/06/2024
EBA/RTS/2024/08
Finaler Entwurf veröffentlicht
08/11/2023
EBA/CP/2023/28
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Delegierte Verordnung 2025/415

Delegierte Verordnung (EU) 2025/415 der Kommission vom 13. Dezember 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anpassung der Eigenmittelanforderung und zur Festlegung der Mindestvorgaben für die Stresstestprogramme der Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token

ErwägungsgründeArtikel 1 - AnwendungsbereichArtikel 2 - VerfahrenArtikel 3 - FristenArtikel 4 - KriterienArtikel 5 - Gestaltung der StresstestprogrammeArtikel 6 - Art der StresstestsArtikel 7 - Mindesthäufigkeit der verschiedenen StresstestsArtikel 8 - Interne Governance-Regelungen im Falle von StresstestsArtikel 9 - Relevante Dateninfrastruktur für StresstestprogrammeArtikel 10 - Methodik, gemeinsame Referenzparameter und Plausibilität der AnnahmenArtikel 11 - Inkrafttreten