Aktualisiert 03/09/2025
Tritt in Kraft am 09/09/2025

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 9 - Delegierte Verordnung 2025/885

Artikel 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. April 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN