Aktualisiert 06/07/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2025/1142

Artikel 3

Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte

Um Interessenkonflikte zu ermitteln, die bei der Erbringung von Krypto-Dienstleistungen entstehen und den Interessen der Kunden schaden können, müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen prüfen, ob der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen oder eine verbundene Person

a)

auf Kosten des Kunden wahrscheinlich einen finanziellen Gewinn erzielt, einen finanziellen Verlust vermeidet oder einen anderen Vorteil erhält;

b)

ein anderes Interesse am Ergebnis einer für den Kunden erbrachten Krypto-Dienstleistung oder einer im Namen des Kunden getätigten Transaktion hat als der Kunde;

c)

einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen eines oder mehrerer Kunden über die Interessen eines anderen Kunden zu stellen;

d)

die gleiche Geschäftstätigkeit ausübt wie der Kunde;

e)

aktuell oder künftig von einer nicht mit dem Kunden identischen Person in Verbindung mit einer für den Kunden erbrachte Dienstleistung einen Anreiz in Form von finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteilen oder Dienstleistungen erhält.