Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft seit 20/04/2025

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
31/03/2025
Delegierte Verordnung 2025/305 veröffentlicht im ABl.
11/10/2024
ESMA35-1872330276-195
Opinion veröffentlicht
03/09/2024
C(2024) 6103 final
Other veröffentlicht
03/09/2024
C(2024) 6103 final
Other veröffentlicht
03/09/2024
C(2024) 6103 final
Other veröffentlicht
25/03/2024
ESMA18-72330276-1634
Finaler Entwurf veröffentlicht
12/07/2023
ESMA74/449133380/425
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2025/305

Delegierte Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der in einen Antrag auf Zulassung als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben

ErwägungsgründeArtikel 1 - Allgemeine InformationenArtikel 2 - GeschäftsplanArtikel 3 - Aufsichtsrechtliche AnforderungenArtikel 4 - Informationen über die Regelungen für die Unternehmensführung und die internen Kontrollmechanismen sowie InteressenkonflikteArtikel 5 - Plan zur Fortführung des GeschäftsbetriebsArtikel 6 - Aufdeckung und Vorbeugung von Geldwäsche und TerrorismusfinanzierungArtikel 7 - Identität und Nachweis des guten Leumunds, der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowie eines ausreichenden Zeitaufwands der Mitglieder des LeitungsorgansArtikel 8 - Informationen zu Anteilseignern oder Gesellschaftern mit qualifizierten BeteiligungenArtikel 9 - IKT-Systeme und damit verbundene SicherheitsvorkehrungenArtikel 10 - Trennung und sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von KundenArtikel 11 - Verfahren zur Bearbeitung von BeschwerdenArtikel 12 - Verwahrungs- und VerwaltungsgrundsätzeArtikel 13 - Betriebsvorschriften der Handelsplattform und Aufdeckung von MarktmissbrauchArtikel 14 - Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere KryptowerteArtikel 15 - Grundsätze der AuftragsausführungArtikel 16 - Beratungsdienste zu Kryptowerten oder Portfolioverwaltung von KryptowertenArtikel 17 - TransferdienstleistungenArtikel 18 - Inkrafttreten