Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft seit 05/03/2025

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (10)
13/02/2025
Delegierte Verordnung 2025/297 veröffentlicht im ABl.
19/06/2024
EBA/RTS/2024/14
Finaler Entwurf veröffentlicht
08/11/2023
EBA/CP/2023/33
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2025/297

Delegierte Verordnung (EU) 2025/297 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Bedingungen für die Einrichtung und die Arbeitsweise beratender Aufsichtskollegien

ErwägungsgründeArtikel 1 - Ermittlung der in Artikel 119 Absatz 2 Buchstaben d, e, f und h der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten wichtigsten UnternehmenArtikel 2 - Bedingungen, unter denen ein vermögenswertereferenzierter Token oder ein E-Geld-Token im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) 2023/1114 als in großem Maßstab verwendet giltArtikel 3 - Bezugszeitraum und TransaktionenArtikel 4 - Neubewertung der Zusammensetzung des KollegiumsArtikel 5 - Abschluss der in Artikel 119 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten schriftlichen VereinbarungArtikel 6 - Teilnahme am KollegiumArtikel 7 - Erstellung und Aktualisierung einer KontaktlisteArtikel 8 - Operative Aspekte der KollegiumssitzungenArtikel 9 - Informationsaustausch zwischen KollegiumsmitgliedernArtikel 10 - Übertragung von Aufgaben unter den Mitgliedern des KollegiumsArtikel 11 - Inkrafttreten