Artikel 22
Kriterien für die vorübergehende Aussetzung der Teilnahme an der Regelung zur Umverteilung der Einnahmen
(Artikel 27h Absatz 8 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014)
(1) Bei der Entscheidung über die Aussetzung der Teilnahme eines Datenkontributors an der Regelung zur Umverteilung der Einnahmen gemäß Artikel 27h Absatz 8 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 berücksichtigt der Bereitsteller konsolidierter Datenticker für Aktien und börsengehandelte Fonds, ob eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
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a) |
Der Datenkontributor hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen keine Handels- oder Auftragsmeldungen übermittelt oder mehr als drei Handels- oder Auftragsmeldungen später als so nahe an der Echtzeit, wie dies technisch möglich ist, gemäß Artikel 3 übermittelt und diese Handels- oder Auftragsmeldungen machen mindestens ein Volumen von Geschäften oder Aufträgen aus, das prozentual mindestens 10 % des Gesamtvolumens der an einem einzigen Tag übermittelten Geschäfte oder Aufträge ausmacht. |
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b) |
Der Datenkontributor hat mehr als drei Handels- oder Auftragsmeldungen übermittelt, die unvollständig sind oder potenziell fehlerhafte Informationen enthalten, wie in Artikel 10 festgelegt, und diese Handels- oder Auftragsmeldungen machen mindestens ein Volumen von Geschäften oder Aufträgen aus, das prozentual mindestens 10 % des Gesamtvolumens der an einem einzigen Tag übermittelten Geschäfte oder Aufträge ausmacht. |
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c) |
Der Datenkontributor erfüllt nicht mehr die Mindestanforderungen an die Qualität der Übermittlungsprotokolle gemäß Artikel 2. |
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d) |
Der Datenkontributor erfüllt nicht mehr die Anforderungen an den Grad der Genauigkeit für die Synchronisierung der im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren gemäß Kapitel III. |
(2) Der Bereitsteller konsolidierter Datenticker für Aktien und börsengehandelte Fonds kann beschließen, die Teilnahme eines Datenkontributors an der Regelung zur Umverteilung der Einnahmen nicht auszusetzen, wenn die in Absatz 1 genannten Situationen aufgrund von Umständen eingetreten sind, die außergewöhnlich, unvermeidbar oder unerwartet waren.