Artikel 4
Datenstandards und Format für die Übermittlung von Inputdaten
(Artikel 22a Absatz 1 und Artikel 22b Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 600/2014)
Datenkontributoren übermitteln an die Rechenzentren der Bereitsteller konsolidierter Datenticker Inputdaten in einem Format, das der ISO-20022-Methode entspricht.