Aktualisiert 16/12/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2025/1155

Artikel 4

Datenstandards und Format für die Übermittlung von Inputdaten

(Artikel 22a Absatz 1 und Artikel 22b Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 600/2014)

Datenkontributoren übermitteln an die Rechenzentren der Bereitsteller konsolidierter Datenticker Inputdaten in einem Format, das der ISO-20022-Methode entspricht.