Delegierte Verordnung (EU) 2025/1190 der Kommission vom 13. Februar 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung der Finanzunternehmen, die zur Durchführung von bedrohungsorientierten Penetrationstests verpflichtet sind, der Anforderungen und Standards für den Einsatz interner Tester, der Anforderungen hinsichtlich des Testumfangs, der Testmethodik und des Testkonzepts für jede einzelne Phase des Testverfahrens sowie der Ergebnisse, des Abschlusses und der Behebungsphasen der Tests sowie der Art der aufsichtlichen und sonstigen relevanten Zusammenarbeit, die für die Umsetzung von bedrohungsorientierten Penetrationstests und die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung dieser Tests erforderlich ist