ANHANG III
Inhalt des spezifischen Bedrohungsanalyseberichts (Artikel 10 Absatz 5)
Der spezifische Bedrohungsanalysebericht enthält Informationen zu allen folgenden Punkten:
1. |
Gesamtumfang der Bedrohungsuntersuchungen, die mindestens Folgendes einbeziehen:
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2. |
Gesamtbewertung, welche konkreten verwertbaren Informationen über das Finanzunternehmen zu finden sind, unter anderem:
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3. |
Bedrohungsanalysen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bedrohungslage und der besonderen Situation des Finanzunternehmens, darunter mindestens:
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4. |
Bedrohungsprofile der böswilligen Akteure (bestimmte Einzelperson/Gruppe oder allgemeine Gruppe), die das Finanzunternehmen angreifen könnten, einschließlich der Systeme des Finanzunternehmens, die von böswilligen Akteuren am wahrscheinlichsten kompromittiert oder angegriffen werden, der möglichen Motivation, Absicht und Gründe für den möglichen zielgerichteten Angriff und der möglichen Vorgehensweise der Angreifer. |
5. |
Bedrohungsszenarien: mindestens drei End-to-End-Bedrohungsszenarien für die gemäß Nummer 4 ermittelten Bedrohungsprofile, die die höchsten Werte für die Schwere der Bedrohung aufweisen. Die Bedrohungsszenarien beschreiben den End-to-End-Angriffspfad und umfassen mindestens:
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6. |
Gegebenenfalls eine Beschreibung des in Artikel 10 Absatz 4 genannten nicht bedrohungsorientierten Szenarios. |