Artikel 12
Abschlussphase
(1) Nach dem Ende der aktiven Red-Team-Testphase teilt der Leiter des Kontrollteams dem Blue Team mit, dass ein TLPT stattgefunden hat.
(2) Innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der aktiven Red-Team-Testphase legen die Tester dem Kontrollteam einen Red-Team-Testbericht vor, der die in Anhang V aufgeführten Informationen enthält.
(3) Das Kontrollteam legt den Red-Team-Testbericht umgehend dem Blue Team und den Testmanagern vor.
Sofern von den Testmanagern verlangt, darf der in Unterabsatz 1 genannte Bericht keine sensiblen Informationen enthalten.
(4) Nach Eingang des Red-Team-Testberichts, spätestens jedoch zehn Wochen nach dem Ende der aktiven Red-Team-Testphase, legt das Blue Team dem Kontrollteam einen Blue-Team- Testbericht vor, der die in Anhang VI aufgeführten Informationen enthält. Das Kontrollteam legt den Blue-Team-Testbericht umgehend den Testern und den Testmanagern vor.
Sofern von den Testmanagern verlangt, darf der in Unterabsatz 1 genannte Bericht keine sensiblen Informationen enthalten.
(5) Spätestens zehn Wochen nach dem Ende der aktiven Red-Team-Testphase wiederholen das Blue Team und die Tester die während des TLPT vorgenommenen offensiven und defensiven Handlungen. Das Kontrollteam führt zudem Purple-Teaming-Übungen zu Themen durch, die vom Blue Team und den Testern gemeinsam auf der Grundlage der während des Tests festgestellten Schwachstellen ermittelt wurden, und gegebenenfalls zu Fragen, die während der aktiven Red-Team-Testphase nicht getestet werden konnten.
(6) Nach Abschluss der Wiederholungsaktivitäten und der Purple-Teaming-Übungen geben das Kontrollteam, das Blue Team, die Tester und die Anbieter von Bedrohungsanalysen einander Rückmeldungen zu dem TLPT-Verfahren. Die Testmanager können Rückmeldungen geben.
(7) Sobald die TLPT-Behörde den Leiter des Kontrollteams darüber unterrichtet hat, dass der Blue-Team-Testbericht und der Red-Team-Testbericht ihrer Bewertung zufolge die in den Anhängen V und VI aufgeführten Informationen enthalten, legt das Finanzunternehmen der TLPT-Behörde gemäß Artikel 26 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/2554 innerhalb von acht Wochen den Bericht mit einer Zusammenfassung der maßgeblichen Ergebnisse des TLPT, der die in Anhang VII aufgeführten Angaben enthält, zur Genehmigung vor.
Sofern von der TLPT-Behörde verlangt, darf der in Unterabsatz 1 genannte Bericht keine sensiblen Informationen enthalten.